Community / / BGH entscheidet über Fälligkeit vo...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 16.02.2016 - 15:55 Uhr
UserAvokus
User (888 Beiträge)
Wer spät bucht und bezahlt, hat auch das Risiko mehr zu bezahlen, oder überhaupt keinen Flugsessel für den gewünschten Termin zu erlangen. Wer früh bucht und damit meist in den Genuss günstigerer Ticketpreise kommt, sollte dafür auch gleich zahlen. Das Risiko, darf nicht einseitig bei den Airlines verbleiben. Ein denkbares Marketinginstrument wäre es für Airlines, freiwillig spätere Bezahlung als Anreiz zu bieten oder dem Kunden ein Versicherungsprodukt zu bieten das gegen das Insolvenzrisiko oder die Nichtdurchführbarkeit versichert, analog der Reiserücktrittsversicherung. Das ganze dürfe auch nur für Individualreisen von Belang sein. Flüge im Rahmen von Paketangebote sind eh über den Sicherungsschein der Veranstalter gedeckt. Refundable IATA-Tickets werden in den meisten fällen auch von anderen Liniencarriern anerkannt. Problematisch dürfte es lediglich bei rabattierten Tickets sein, für die es keine Umtauschmöglichkeiten gibt. Dieses geringe Restrisiko sollte man als Kunde berücksichtigen, wenn man Low Cost bucht. Schließlich kann man nicht alles haben.

Beitrag vom 16.02.2016 - 16:13 Uhr
Usertip
User (512 Beiträge)
Ich halte Vorauszahlung im Rahmen der Billigfliegerei für akzeptabel.

Kann mir vielleicht jemand bei folgender Frage weiterhelfen: Ich habe ein Ticket sechs Monate im Voraus gebucht. Jetzt wurde der Flugplan (3 Monate vor dem Flug) geändert, der (Inlands-)Flug findet jetzt ca. 1,25 Stunden später statt. Das passt nicht in meine Planung. Kann ich den Flug stornieren?

(Tatsächlich hat mein Verein den Tagungstermin verschoben und ich muss das Ticket verfallen lassen.)
Beitrag vom 16.02.2016 - 16:22 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Ich halte Vorauszahlung im Rahmen der Billigfliegerei für akzeptabel.

Kann mir vielleicht jemand bei folgender Frage weiterhelfen: Ich habe ein Ticket sechs Monate im Voraus gebucht. Jetzt wurde der Flugplan (3 Monate vor dem Flug) geändert, der (Inlands-)Flug findet jetzt ca. 1,25 Stunden später statt. Das passt nicht in meine Planung. Kann ich den Flug stornieren?

(Tatsächlich hat mein Verein den Tagungstermin verschoben und ich muss das Ticket verfallen lassen.)
Das sollte reichen :
 https://www.flug-verspaetet.de/ihre-rechte-bei-einer-flugzeitanderung

"Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn

die Airline Sie 0-7 Tage vor Abflug über die Flugzeitänderung informiert und Sie mehr als 2 Stunden später als gebucht am Reiseziel ankommen oder mehr als 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit abfliegen
die Airline Sie 8-14 Tage vor Abflug über die Flugzeitänderung informiert und Sie mehr als 4 Stunden später als gebucht am Reiseziel ankommen oder mehr als 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit abfliegen."
Beitrag vom 16.02.2016 - 16:57 Uhr
Usertip
User (512 Beiträge)
@ chris7891
Danke!

Ich frage da mal an. Entschädigung bekomme und will ich keine, nur die Erstattung des Tickets.
Beitrag vom 16.02.2016 - 22:09 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Falls man sehr früh bucht- also bestätige Verbindungen und Preise hat - ist man auch vor Änderungen nicht sicher. Flüge für November/Dezember nach Australien/Neuseeland muß man schon im Juli buchen...In der Zwischenzeit kann sich da einiges ändern.
Beitrag vom 17.02.2016 - 08:29 Uhr
Userdacno1982
User (35 Beiträge)
Völlig normal, da die Flugesellschaften unter anderem nur deshalb so günstige Preise anbieten können. Bucht man früher, ist es eben auch günstiger und wird immer teurer je kurzfristiger.
Wenn man das anders haben wollte, würde es auch teurer werden. Die teuren Tickets haben dafür 100% Erstattung oder Umbuchung inclu.
Oder eine Pauschalreise buchen. Hier bezahlt man bei seriösen Anbietern eben rund 20 % an, für die gesamte Reise incl. Flug.

Was viele nicht wissen: Nach deutschem Recht kann jeder innerhalb von 24 Stunden nach buchung ohne Begründung stornieren und zwar kostenlos, auch wenn der Tarif mit " nicht erstattbar" gekennzeichnet ist: Das gilt aber nur für Buchungen die in Deutschland bei einer in Deutschland ansässigen Fluggesellschaft gemacht wurden, also im Klartext nur für Lufthansa und Condor.
Air Berlin ist nicht ohne Grund eine "PLC."
Beitrag vom 17.02.2016 - 09:07 Uhr
UserFluglaie
User (284 Beiträge)
@dacno1982

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht dieses 24stündige kostenlose Stornierungs - Recht?

Danke für die Aufklärung.