Community / / Niki hat Konkurs in Österreich bean...

Beitrag 1 - 1 von 1
Beitrag vom 11.01.2018 - 12:06 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das deutsche Amtsgericht (Registergericht) unzuständig ist für ein Unternehmen, dass seinen Sitz in Österreich hat.
So wird auch der der BGH entscheiden. Allenfalls wäre denkbar, dass das sekundäre Insolvenzverfahren in deutsche Zuständigkeit fällt, aber nicht das Primärverfahren.