Community / / Pilot volltrunken aus Cockpit geholt

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Beitrag vom 02.01.2017 - 11:33 Uhr
Userbob.gedat
User (677 Beiträge)
Glück im Unglück, wär der Junge nicht "rechtzeitig" eingeschlafen.
Beitrag vom 02.01.2017 - 13:57 Uhr
Userscheppersepp
User (4 Beiträge)
Dreimal so hoch wie erlaubt? Bei erlaubten 0 Promille wäre das immer noch 0
Beitrag vom 02.01.2017 - 14:43 Uhr
UserJohnMacG
User (77 Beiträge)
Dreimal so hoch wie erlaubt? Bei erlaubten 0 Promille wäre das immer noch 0

Im Originalartikel hieß es, der Alkoholpegel war mehr als das Dreifache der im Straßenverkehr erlaubten Obergrenze von 0,8 - sprich über 2,4 Promille.

In Canada gibt es fürs Fliegen keine spezifische Promillegrenze, es gibt lediglich die Regel frühestens 8 h nach dem letzten Getränk zu fliegen.
Beitrag vom 02.01.2017 - 15:11 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Ok, dann machen wir eben hier weiter...

@ JohnMacG
Welchen "Originalartikel" meinen Sie denn? In dem hier steht nichts von Strassenverkehr.

Übertragen aus dem anderen Thread...

Da kommt ja mal wieder eine bunte Mischung zusammen. Alle schreiben vom anderen ab, was es auch nicht richtiger macht.

In USA und Kanada gilt für Crews die 8 Stundenregel UND 0,04 Promille, sowie grundsätzlich "under the influence". EASA 8 Stunden und 0,2. Die 0,8 gelten für den Straßenverkehr. Die Behörde hat über den besagten Piloten berichtet, er sei dreifach über dem Limit, aber ohne einen Wert zu nennen. Daraus machte dann die Presse 3 x 0,8, verbreitet dies über AFP und dpa und alle denken das Gleiche.


Dieser Beitrag wurde am 02.01.2017 15:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.01.2017 - 15:53 Uhr
UserBlotto
User (345 Beiträge)
Die Originalmeldung lautet:

...
The pilot has been charged with the following:

Having care and control of an aircraft while impaired
Having care and control of an aircraft over .08 (or exceeding 80 mgs of alcohol per 100mL of blood)


Es gilt also offenbar dasselbe Limit wie im Strassenverkehr

Dieser Beitrag wurde am 02.01.2017 15:57 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.01.2017 - 17:58 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Die Originalmeldung lautet:

...
The pilot has been charged with the following:

Having care and control of an aircraft while impaired
Having care and control of an aircraft over .08 (or exceeding 80 mgs of alcohol per 100mL of blood)


Es gilt also offenbar dasselbe Limit wie im Strassenverkehr?

Auch auf das Risiko pingelig zu sein...
Originalmeldung von wem? Calgary Police oder CAA? Oder kanadische Presse? Auf der Seite der CAA steht 0,4 und auf der Pressekonferenz der CPD (auf Utube) wird kein Wert genannt, nur der 3fache legale Wert. Ich vermute journalistische Freiheit, es sei denn es findet sich dazu ein Pressrelease. Aber schon aus Haftungsgründen dürften die CPD den Wert nich offen nennen, vermute ich mal. Hätten Sie es daher etwas konkreter? Danke
Beitrag vom 02.01.2017 - 20:13 Uhr
UserBlotto
User (345 Beiträge)
 http://newsroom.calgary.ca/police-charge-impaired-pilot/

Einen wirklich legalen Wert wird man ohne genauere Kenntnis der kanadischen Gesetze kaum nennen können. Die Bestimmungen der CAA enthalten auch nur den Punkt Bottle-to-throttle >8h und nicht "under the influence". Eine legale Definition davon finde ich nicht, vermutlich wird daher erstmal der Wert des Strassenverkehrs angenommen.

 http://laws-lois.justice.gc.ca/eng/regulations/sor-96-433/page-81.html#h-741
Beitrag vom 02.01.2017 - 22:29 Uhr
Userfbwlaie
User (4888 Beiträge)
@Blotto,
den Passus "under the influence" haben die Kanadier unter 602.03 b stehen!
Und wann ist man "under Influence"?
Beitrag vom 02.01.2017 - 22:51 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)

Und wann ist man "under Influence"?


Wenn man ohne fremde Hilfe nicht mehr in seinen Pilotensitz klettern kann.....

Beitrag vom 02.01.2017 - 22:54 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@Blotto
Danke für die Info. Das hatte ich auch gefunden, aber es gab auch noch was analog USA mit 0,4. Es gab sogar eine Auflistung mit Piloten, Contoller und Mechaniker. Da gab es Unterschiede. Aber ich finde es nicht mehr.

Hier habe ich noch etwas, da wird auf "keinerlei Rückstände" hingewiesen.

 https://www.tc.gc.ca/eng/civilaviation/publications/tp185-1-05-621-2911.htm

Mir ging es auch nur darum, dass auch in der Presse viel Unsinn erzählt wird. Und es gibt kein Land der Welt, welches 0,8 für Commercial Pilots erlauben würde. Der Release der Kanadier sagt ja auch nur es war mehr als 0,8, nicht wieveil es war und ob 0,8 ok gewesen wäre. Aber schon bei 0,2 beginnen die körperlichen Einschätzungen zu schwinden wie zB Entferungen und räumliches Sehen.

Aber Danke für den gut recherchierten Austausch.
Beitrag vom 03.01.2017 - 11:13 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)
In Europa sind 0,0 Promille als Pilot hinter dem Steuer das Limit.
Falls bei Ramp Inspections 0,1 %o festgestellt werden, kommt die Polizei, und das wars dann . Strafanzeige folgt.
Beitrag vom 03.01.2017 - 11:51 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
In Europa sind 0,0 Promille als Pilot hinter dem Steuer das Limit.
Falls bei Ramp Inspections 0,1 %o festgestellt werden, kommt die Polizei, und das wars dann . Strafanzeige folgt.

Das EASA Limit ist grundsätzlich 0,2 Promille und 8h Pause zwischen letztem Alkoholkonsum und Dienstbeginn. Es sei denn einzelne Staaten oder Operator haben engere Limits gesetzt, dann gilt das restriktivere. Das kann man auch googeln.

Aber Hauptsache immer schön viel schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

Dieser Beitrag wurde am 03.01.2017 11:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.01.2017 - 13:01 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)
In Europa sind 0,0 Promille als Pilot hinter dem Steuer das Limit.
Falls bei Ramp Inspections 0,1 %o festgestellt werden, kommt die Polizei, und das wars dann . Strafanzeige folgt.

Das EASA Limit ist grundsätzlich 0,2 Promille und 8h Pause zwischen letztem Alkoholkonsum und Dienstbeginn. Es sei denn einzelne Staaten oder Operator haben engere Limits gesetzt, dann gilt das restriktivere. Das kann man auch googeln.

Aber Hauptsache immer schön viel schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

Dann schreib mal hier den Link, wo man das EASA Limit von 0,2 Promille findet......
Beitrag vom 03.01.2017 - 13:59 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Dann frag mal normal wo man den Link findet, dann geht da vielleicht was. Mannomann.

Google : easa ops alkohol Antwort auf der ersten Seite.

Auszug Amtsblatt der Europäischen Union

Ein Besatzungsmitglied unterliegt den jeweiligen Bestimmungen über den Alkoholkonsum, die vom Luftfahrtunter- nehmer aufgestellt werden und den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügen und nicht weniger einschränkend als Folgendes sein dürfen:
1. Innerhalb von acht Stunden vor der festgelegten Meldezeit zu einem Flugdienst oder vor dem Beginn einer Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.
2. Zu Beginn einer Flugdienstzeit darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,2 Promille liegen.
3. Während einer Flugdienst- oder Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.



Dieser Beitrag wurde am 03.01.2017 14:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.01.2017 - 14:50 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)
Dann frag mal normal wo man den Link findet, dann geht da vielleicht was. Mannomann.

Google : easa ops alkohol Antwort auf der ersten Seite.

Auszug Amtsblatt der Europäischen Union

Ein Besatzungsmitglied unterliegt den jeweiligen Bestimmungen über den Alkoholkonsum, die vom Luftfahrtunter- nehmer aufgestellt werden und den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügen und nicht weniger einschränkend als Folgendes sein dürfen:
1. Innerhalb von acht Stunden vor der festgelegten Meldezeit zu einem Flugdienst oder vor dem Beginn einer Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.
2. Zu Beginn einer Flugdienstzeit darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,2 Promille liegen.
3. Während einer Flugdienst- oder Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.



und wieder wird auch hier kein Link veröffentlicht ........

sondern nur Behauptungen aufgestellt.


Ich kann googeln soviel ich will, bei der EASA finde ich keine entsprechende Regelung (von Pt. 2. Zu Beginn einer Flugdienstzeit darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,2 Promille liegen.)

Dieser Beitrag wurde am 03.01.2017 14:52 Uhr bearbeitet.
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