Community / / Streit um Insolvenz könnte Niki-Ver...

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Beitrag vom 08.01.2018 - 18:36 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Das habe ich so erwartet, weil sonst jedes Unternehmen vor der Insolvenz die Dinge so herrichten kann, dass das Verfahren in einen anderen angenehmeren Staat verlegt werden kann.
Beitrag vom 08.01.2018 - 18:54 Uhr
UserZH Flyers
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User (403 Beiträge)
Niki ist aber eine vor allem in Deutschland tätige Gesellschaft die ihren Hauptfokus in Deutschland hat. Daher kann ein österreichischer Insolvenzverwalter nicht wirklich zuständig sein. Ausserdem war Niki garnicht als Marke am Markt tätig. Verträge wurden mit Air Berlin PLC, einer britischen Firma abgeschlossen. Trotz PLC ist ja auch nicht ein britischer, sondern ein deutscher Insolvenzverwalter verantwortlich, da Air Berlin ihre Hauptgeschäftstätigkei in Deutschland hatte. Komisch ist auch, das sich gar kein österreichischer Insolvenzverwalter zuständig fühlt. Oder entscheiden jetzt Berliner Gerichte, was man in Österreich zu tun hat? Und was passiert wenn die Österreicher nicht wollen?
Beitrag vom 08.01.2018 - 19:31 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Der Insolvenzverwalter wird in D doch auf Antrag vom Gericht bestellt. Den Antrag muss das insolvente Unternehmen stellen. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann u. U. die Insolvenzverschleppung festgestellt werden (?), was dann auch strafrechtlich von Bedeutung werden kann.
In Wien dürfte es auch Niki-MA , Büros, bzw. Zahlungsverpflichtungen und ggf. Schuldner geben, die entsprechend informiert werden müssen. Oder ist Niki in Austria nur eine Briefkastenfirma?


Dieser Beitrag wurde am 08.01.2018 19:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.01.2018 - 19:52 Uhr
Userxx450
User (5 Beiträge)
Ich finde die Entscheidung ist korrekt. Bei der Niki Luftfahrt GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien. Dort hat die Gesellschaft Ihren Sitz, Ihre Mitarbeiter, Ihre Lizenz und Ihre Steuern (hoffentlich) bezahlt, demnach muss die Gesellschaft auch dort abgewickelt werden. Unsere Manager möchten am liebsten immer nur die Vorteile für sich in Anspruch nehmen.

Die Air Berlin betreffend ist die Insolvenzanmeldung in Berlin auch korrekt, schließlich ist die KG ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Berlin. Das zur Umgehung des deutschen Aktiengesetzes als Kommanditist eine PLC nach britischem Recht mit Sitz in England gegründet wurde ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, moralisch kann sich jeder ein eigenes Urteil bilden. Eine Aktie einer PLC die solche Gebaren nötig hat, hätte ich nie gekauft und halte ich für höchst unseriös.
Beitrag vom 08.01.2018 - 21:13 Uhr
Usertom.me
User (48 Beiträge)
Art. 3 der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO), welche hier entscheidend ist, lautet:
"(1) Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (im Folgenden "Hauptinsolvenzverfahren"). Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist.

Bei Gesellschaften oder juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort ihres Sitzes ist."

Es geht also darum, von wo aus die Geschäftsleitung der NIKI GmbH (!)(nicht die Leitung der AirBerlin-Gruppe) tätig war. Bestehen Zweifel, so gilt der satzungsmäßige Sitz (welcher bei einer österreichischen Gesellschaft zwingend in Österreich ist). Anders war dies bei der Air Berlin PLC. Diese hatte in UK eindeutig nur einen Briefkasten, sodass die Vermutung widerlegt ist.
Der Insolvenzantrag in Berlin war deshalb von Anfang an nicht ohne Risiko. Das kann für den Insolvenzverwalter/die Berater, wenn der BGH sie nicht noch rettet, teuer werden ...
Beitrag vom 08.01.2018 - 22:25 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Da bin ich gespannt, wie Winkelmann der Wiener Gerichtsbarkeit sein Verhalten erklärt...
Oder hat er es schon getan?
Korrektur:
O.Lackmann war wohl der letzte Geschäfsführer von NIKI.
Die "Wiener Gerichtsbarkleit" ist wohl nicht die relevante Stelle.
Entschuldigung!

Dieser Beitrag wurde am 09.01.2018 10:38 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.01.2018 - 08:56 Uhr
Userfalo
User (2 Beiträge)
Das ist wohl war. Eine Insolvenz, über ein Jahr im voraus geplant mit einer Invasion von LH Anwälten, und dann alles derart dämlich an die Wand gefahren. Jetzt wird hoffentlich mal hinter die Kulissen geschaut!

Da werden Flugzeuge von der Leasing unrechtmäßig eingezogen in Absprache mit dem CEO. es wird ein Tag vor Ende der Bieterfrist eine AB Aviation gegründet über die dann, vorbei an allen Verfahren, eine große Zahl an Slots und Flugzeuge an die Condor verschoben werden.

Da wird der AOC der AB KG bis Ende Februar verlängert, obwohl der Flugbetrieb geplant zum 31.12.17 eingestellt wird.

Da findet ein Herr Flöter erst 3 Monate nach der Insolvenz einen Vertrag mit Etihad, welcher die Finanzierung bis 10.10.18 sichert.

Da meldet ein Herr Lackmann eine Insolvenz beim falschen Gericht an.

Die Situation ist schon grotesk und scheint jetzt aus dem Ruder zu laufen.

Frau Merkel und Herr Spohr besprechen im Frühjahr 17 den Ablauf. Etihad sendet einen Kontrolleur in die Geschäftsleitung zur Schadensbegrenzung. Frau Merkel bezahlt in sicherem Wissen, dass der Manager des Jahres alles im Griff hat, 150 mio aus. Etihad vertraut den Absprachen und spielt mit. Herr Winkelmann dirigiert das Orchester mit Buddy Flöter.

UND JETZT WIRD ES ENDLICH ZEIT, DIESEN BETRUG AUFZUARBEITEN UND KONSEQUENZEN ZU ZIEHEN!!!
Beitrag vom 09.01.2018 - 09:20 Uhr
Userxx450
User (5 Beiträge)
Ich kann den Beiträgen nur zustimmen, für mich ist die Pleite eines der größten Wirtschaftsverbrechen der Neuzeit. Nach meiner Rechtsauffassung haben sich die hochrangingen Akteure inklusive Politikvertreter strafbar gemacht. Es ging meiner Meinung nie darum Schaden von den Kunden, Angestellten oder Gläubigern abzuwenden. Es gab nur ein einziges Interesse, wie können die wertvollen Rechte ohne Ballast an die Lufthansa übertragen werden. Die Politik hat mit Ihren 150 Mio. ebenfalls das gleiche Interesse verfolgt.

Aber es ist wie immer, wenn Politik und hochrangige Wirtschaftsvertreter betroffen sind ist nicht jeder Mensch gleich - siehe auch VW.

Wenn es um die Rechtfertigung der hohen Managergehälter geht, wird immer mit Verantwortung argumentiert. Ich kenne keinen Manager, der Verantwortung trägt oder je übernommen hat.

Da wundern sich unsere Volksvertreter, warum die Wähler sich eine Alternative suchen.

Beitrag vom 09.01.2018 - 09:32 Uhr
Usersystemchef
User (215 Beiträge)
wer sich im Wirtschaftsrecht auskennt wusst daß das die einzig mögliche Entscheidung für das Landgericht war (was wieder mal zeitgt daß die 1. Instanz in Deutschland eigentlich obsolet ist weil sie Entscheidungen gegen geltendes Recht trifft). Niki war "im Auftrag der Air Berlin" unterwegs, aber Firmensitz und Homebase waren Wien, damit kommt nur eine Insolvenz nach österreichischem Recht in Frage. Sonst könnte China ja auch eine Insolvenz von Daimler abwickeln weil der dort die meisten Autos verkauft (als verständliches Beispiel mal so gewählt).
Deshalb wäre für die Insolvenz der Air Berlin zunächst auch mal England zuständig gewesen (PLC mit Sitz in England und auch Flüge nach England im Programm) bis zur Klärung ob die Haupttätigkeit evtl. in einem anderen Land war (was nicht unbedingt Deutschland war bei Air Berlin, eher Spanien).
Aus diesem Grund wird vermutlich auch der KfW Kredit strafrechtlich relevant sein da Air Berlin zum Zeitpunkt des Kredits vermutlich unter spanischer Insolvenzverwaltung hätte stehen müssen und damit keinen Anspruch auf den Kredit gehabt hätte.
Beitrag vom 09.01.2018 - 10:54 Uhr
Useratc
User (593 Beiträge)
Wer allen Ernstes glaubt, eine Bundeskanzlerin habe Zeit, sich in die Belange einzelner Unternehmen einzuarbeiten oder würde mit irgendeinem Unternehmen zusammen einen Coup irgendeiner Art planen, hat eindeutig zu viel Facebook Nachrichten konsumiert.
Es ist ein sehr nachvollziehbares Interesse einer jeden Regierung, große Unternhemen zu retten, oder, wenn sie nicht zu retten sind, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze erhalten und die Wertschöpfung im Lande bleibt.
Andernfalls könnten wir hier lesen: "verbrecherische Merkel hat AB Mitarbeiter im Stich gelassen". Ich möchte allen, die sich gern in Politikerbashing üben, empfehlen, mal ein Jahr lang Kommunalpolitik mitzugestalten. Da sieht man ganz schnell, dass es auf komplexe Fragen keine einfachen Antworten gibt. Und oft sind alle Lösungen nur halb gut.

Dieser Beitrag wurde am 09.01.2018 10:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.01.2018 - 11:06 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Halt, solang wir nicht wissen, welche "Optimierungen" mit der österreichischen Gerichtsbarkeit abgesprochen wurden, muss man mit den Urteilen vorsichtig sein.

Hat der Amtsrichter wirklich geglaubt, er können eine Insolvenz in einem anderen Land steuern? Welche Befungnisse hat ein deutscher Insolvenzverwalter z. B. in Österreich?
Weshalb ist Lackmann zum Berliner Gericht gegangen?

LH ist, was die Niki-Insolvenz an betrifft, aus dem Schneider. LH hat nur mit einer zahlungsfähigen NIKI verhandelt! Gleiches gilt wohl auch für die AB-Geschäfte.

Mit den AB-Überbrückungskredit bekam LH Zeit, die Geschäfte mit AB abzuschliessen (verhandeln war wohl nicht nötig?).

Wer sind die Verlierer?
Wahrscheinlich die Steuerzahler, weil der Überbrückungskredit wohl nicht in Gänze bezahlt wird. Wieviel wird Etihad ggf. zahlen?
MA (von AB und NIKI) wussten um die prekäre Situation ihrer Unternehmen.
Viele Kunden dürften auch von ABs Problemen gehört haben...


Dieser Beitrag wurde am 09.01.2018 11:16 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.01.2018 - 11:56 Uhr
Userrasch
😊
User (431 Beiträge)
Liebe Verschwörungstheoretiker, Schwarzmaler xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und Besserwisser!

Falls es bei diesem Vorgang rechtlich relevante Fehlentwicklungen oder Fehlentscheidungen gegeben hat, wird das sicher aufgearbeitet. Entweder wie Hier, wenn geklärt wird welches Gericht nun wohl zuständig ist, oder von einer Staatanwaltschaft falls diese einen Anfangsverdacht sieht. Da reicht populistisches Geschwaller allerdings nicht aus.

Nur weil es gerade etwas kurz kommt: Ich finde das die ganze AB- Insolvenz sehr gut abgewickelt wurde! Ein deutliches Zeichen dafür ist, dass nicht jeder das bekommen hat was er sich vorgestellt hat und einige Entscheidungen von der EU oder von Gerichten kassiert worden sind.

Dort wird/wurde Recht gesprochen. Und wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, kann er den Rechtsweg gehen. Deutlich anders als in einer Bananenrepublik.

Zum Überbrückungskredit: Sehr, sehr gut angelegtes Geld! Den größten Teil davon dürfte bei den Mitarbeitern, in Form von Gehältern oder bei den Kunden in Form von durchgeführten Flügen gelandet sein. Und man hatte die Chance auf einen Verkauf von Teilen die das Geld allemal hätte hereinbringen können.

Modhinweis
Beitrag bearbeitet.
Fly-away
Moderator




Dieser Beitrag wurde am 09.01.2018 12:10 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.01.2018 - 12:57 Uhr
Userxx450
User (5 Beiträge)
@atc: Ich bin selbst Amtsträger in der Kommunalpolitik

@rasch: Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, man muss sich nur das Ergebnis ansehen:
Arbeitsplätze: Wurden nicht gerettet, sollte jemand untergekommen sein, dann weil er sich bewerben musste und eingestellt wurde
Kunden: Ein Teil der Kunden wurde befördert ein anderer Teil nicht. Ich gehöre selbst zu den geschädigten Kunden, mein Langstreckenflug wurde ersatzlos gestrichen ohne Rückvergütung. Warum muss hier über einen Überbrückungskredit eine Verzerrung stattfinden, wir haben doch Regeln zum Insolvenzrecht!?
Steuerzahler: Zahlt einen Teil der Kunden die Flüge, den anderen Teil der Kunden eben nicht. Oder glaubt ernsthaft jemand, dass die 150 Mio. zurück fließen?
Gesellschafter und Gläubiger: Bekommen nichts, schließlich steht der Kredit von der Bundesregierung im Rang an erster Stelle, dass wäre ohne den Kredit für diese Gruppe besser gelaufen.

Ich kann mich nur wiederholen, der Kredit diente ausschließlich dem Ziel die begehrten Rechte zur Lufthansa zu transferieren. Unsere Politiker haben auch wörtlich geäußert, dass Sie die AirBerlin gerne in den Händen der Lufthansa sehen möchten.

Als die Piloten wild gestreikt hatten, kam der Aufruf doch an Ihre Arbeitsplätze zu denken. Darum ging es doch nie, lediglich um die Aufrechterhaltung der Slots.

Ich halte das ganze noch immer für ein Hand in Hand unserer Politiker und Wirtschaftsakteure zu deren Wohl.
Beitrag vom 09.01.2018 - 14:48 Uhr
Userfalo
User (2 Beiträge)
rasch:
um diese Situation beurteilen zu können benötigt man leider ein gewisses Hintergrundwissen! Ihre Thesen treffen leider nicht zu! Wir hätten es uns alle sehr gewünscht dass es so wäre.

xx450:
leider ist die Insolvenz tatsächlich mit einem nachweisbaren Vorlauf von mindestens 81/2 Monaten geplant worden! Telefonprotokolle zwischen Etihad,LH und der Regierung liegen vor! Auch der Zurücknahme- Termin der A330 war lange vorbestimmt. Trotzdem wurden weiter Tickets verkauft.

und wer erzählt, dass von dem Überbrückungskredit auch nur ein € den Passagieren bzw. dem Personal zugute gekommen ist, hat von Insolvenzrecht nun mal gar keinen Plan...

dass AB nicht wirtschaftlich war ist genauso falsch. Nur weil die Gewinne nicht bei AB angekommen sind, ist ein Unternehmen noch lange nicht unwirtschaftlich. Ein Tipp am Rande: Man schaue sich die deutsche Forbsliste an und zähle die Vermögen der Hunold-Gang zusammen. Schon sieht die Welt ganz anders aus...
Beitrag vom 09.01.2018 - 15:46 Uhr
Userrasch
😊
User (431 Beiträge)
@xx450

Hinterher ist man immer schlauer, die passende Bezeichnung dazu ist mir aus der Anrede gestrichen worden…

Wenn sie sagen, dass keine Arbeitsplätze gerettet worden sind, unterschlagen sie mal eben LGW. Und für Niki gab es einen Plan der leider nicht funktioniert hat. Auch bei der Technik sind Arbeitsplätze erhalten geblieben und gerade haben wir von der AB-Aviation gehört die offensichtlich an den Start gebracht wurde um Arbeitsplätze zu erhalten.

Das ihre Tickets wertlos wurden tut mir leid. Das sie jetzt meinen, allen Anderen müsste es auch so gehen ist nur Neid. Sie haben ein günstiges AB- Ticket gekauft. Wenn sie nicht wussten das, dass ein Risiko birgt wäre die passende Bezeichnung für sie eine Beleidigung die ich mir sparen möchte.

Alles Andere ist Verschwörungstheorie. Das Gesellschafter und Gläubiger jetzt weniger bekommen ist Spekulation.

Was die Piloten gemacht haben, ist – wenn es denn ein wilder Streik war, wie sie sagen – schlichter Rechtsbruch. Aus dem Aufruf diesen Zustand zu beenden, noch etwas für Ihre Argumentation abzuleiten ist abenteuerlich…

Das Wirtschaft und Politik Hand in Hand arbeiten ist in derartigen Fällen doch wohl selbstverständlich. Ihr Nachsatz allerdings ist in meinen Augen schlicht Verschwörungstheorie und Verleumdung.

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