Frankfurt/Main – Eine Entschädigung von 1200 Euro hat ein Ehepaar in Frankfurt für eine 18-stündige Flug-Verspätung erstritten.
Das Amtsgericht Frankfurt entschied unter Berufung auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU, dass Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich haben, wenn das Flugzeug aus technischen Gründen mehr als drei Stunden Verspätung hat. Die Kläger waren aus Florida aufgrund eines Defekts im Flugzeugmotor mit 18-stündiger Verspätung in Frankfurt eingetroffen (AZ 29 C 2050/10-19).
Die beklagte Fluggesellschaft hatte sich vor Gericht auf einen «unerwarteten Flugsicherheitsmangel» berufen, der als «außergewöhnlicher Umstand» keine Ausgleichszahlung rechtfertige. Dem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil zufolge sind aber technische Defekte grundsätzlich keine «außergewöhnlichen Umstände».
Nur bei versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen gebe es bei einer Verspätung keinen Anspruch.
2005 oder 2004 fiel ein Nacht-AF-(Rück)Flug von Rio nach Paris aus.
"Dafür" gab es eine Hotelübernachtung mit Essen in einem ordentlichen Hotel (leider nicht in Strandnähe wie mein billigeres Hotel), Flughafentransfers und 600€ - ohne irgendeine Diskussion. Das Geld mußte ich mir aber am Schalter (bei anderer Gelegenheit) abholen.
Das waren allerdings auch 24 Stunden Verspätung.