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Beitrag vom 22.06.2016 - 09:01 Uhr
UserAllan Sche Sar
User (96 Beiträge)
Hallo ihr,

ich beschäftige mich derzeit aus Interesse mit den Zulassungsversuchen von Flugzeugen (Flugzeuge nach CS-23 und CS-25). In den Vorschriften dazu ist eine ganze Menge geregelt bzw. beschrieben mit Worten wie "der Hersteller muss nachweisen, dass ...".

Es gibt nun aber auch Vorschriften, die nur in der CS-25 zu finden sind. So zum Beispiel Flugversuche und deren Lastmessung.
Ich selbst weiß aber von Herstellern, die große CS-23 Flugzeuge zulassen wollen, dass diese ebenfalls besagt Fluglastmessungen durchführen müssen, obwohl in den CS-23 dazu nichts steht.

Meine Frage nun in die Runde, wo finde ich einen Verweis darauf, dass die EASA oder allgemein die Zulassungsbehörde solche erweiterten Versuche/ Nachweise fordern kann?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Beitrag vom 24.06.2016 - 01:12 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
Hallo Allan,

ich würde diese Frage direkt an das LBA stellen. Die können Dir diese Frage wirklich am besten beantworten.

Aus meiner Zeit bei Extra Flugzeugbau, mussten wir ebenfalls Lastversuche an tragenden Strukturen vornehmen und diverse Themen auch per Test-Flug nachweisen.
Das waren die bekannte EA-200/300 und die spätere EA-400/500. Unterhalb der 2t Klasse.

Damals herrschten aber auch noch andere Gesetzgebungen. Das war noch in der JAR-Phase.

Das LBA, bzw. die jeweilige nationale Behörde darf aber zusätzliche Anforderungen an ein neues Fluggerät einfordern. Hängt immer vom Zweck ab.

Mich würde es aber wundern, wenn nach den aktuellen Regelungen keine Fluglastmessungen oder Flugversuche erforderlich wären.