Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Co-Pilot war am Absturztag krankgesc...

Beitrag 1 - 15 von 15
Beitrag vom 27.03.2015 - 13:37 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Man glaubt nicht,dass es noch schlimmer kommen kann .Aber das ist wohl der Hammer.Ich kann es nicht fassen.Wer so etwas verheimlicht ,dem muss es wirklich schlecht gegangen sein.
Da frage ich,warum der Fliegerarzt nicht den Arbeitgeber informiert hat.
Beitrag vom 27.03.2015 - 13:43 Uhr
Userbøeing757767
User (72 Beiträge)
Schweigepflicht. Beichten Sie mal bei einem Pfarrer dass Sie jemanden umgebracht haben. Der kann Sie bitten, zur Polizei zu gehen. Er darf Sie nicht melden. Obwohl die Gefahr bestehen könnte, dass Sie noch weitere Opfer zurücklassen könnten.

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2015 13:45 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2015 - 13:52 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Schweigepflicht. Beichten Sie mal bei einem Pfarrer dass Sie jemanden umgebracht haben. Der kann Sie bitten, zur Polizei zu gehen. Er darf Sie nicht melden. Obwohl die Gefahr bestehen könnte, dass Sie noch weitere Opfer zurücklassen könnten.

Schweigepflicht hin oder her.Wenn er wusste,dass er flugunfähig war,dann trägt dieser auch Mitschuld.Ich möchte gar nicht wissen,wieviele Piloten noch etwas verheimlichen.
Beitrag vom 27.03.2015 - 14:02 Uhr
UserSven381
User (7 Beiträge)
Wo steht denn hier, dass der Flugarzt ihn Krankgeschrieben hat?
Er war krankgeschrieben, das kann auch sein Hausarzt wegen einer Grippe oder sein Orthopäde wegen ner angeknacksten Schulter gewesen sein (oder sonst ein Arzt aus irgendeinem Grund).
Sollen jetzt Ärzte immer den Arbeitgeber anrufen damit der AG weiss, dass er seinen Angestellten wieder heimschicken muss? Was ein Unfug.

Beim Priester mit der Beichte: ist nicht ganz richtig mit der Schweigepflicht, wenn jemand bei der Beichte nen Mord zugibt macht sich der Priester schuldig wenn er das nicht meldet, zumindest da greift der Sekuläre Staat den wir haben durch.
Beitrag vom 27.03.2015 - 14:02 Uhr
Userbøeing757767
User (72 Beiträge)
Schweigepflicht ist nun mal Schweigepflicht. Denken Sie mal an die Geschichte mit dem entführten Bankiers-Sohn in Frankfurt und den Kriminalbeamten. Was der eine damals gemacht hat, kann wohl wirklich jeder verstehen. Dennoch wurde er hinterher bestraft. Gesetz ist nun mal Gesetz, so bitter es manchmal ist. Und mir ist nicht bekannt, dass da irgendein Gesetz nachträglich angepasst wurde.

Ich möchte gar nicht wissen,wieviele Piloten noch etwas verheimlichen.
Zustimmung

Übrigens ist eine Krankschreibung eine Empfehlung des Arztes, aber kein striktes Arbeitsverbot.

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2015 14:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2015 - 14:02 Uhr
Userwfv6tdi
User (57 Beiträge)
Schweigepflicht. Beichten Sie mal bei einem Pfarrer dass Sie jemanden umgebracht haben. Der kann Sie bitten, zur Polizei zu gehen. Er darf Sie nicht melden. Obwohl die Gefahr bestehen könnte, dass Sie noch weitere Opfer zurücklassen könnten.

Schweigepflicht hin oder her.Wenn er wusste,dass er flugunfähig war,dann trägt dieser auch Mitschuld.Ich möchte gar nicht wissen,wieviele Piloten noch etwas verheimlichen.

Es steht doch gar nicht fest, dass die Krankschreibung von einem Fliegerarzt stammte. Eine Krankschreibung vom "Hausarzt" impliziert nicht gleichzeitig eine Flugunfähigkeit in Sinne des Medicals.
Beitrag vom 27.03.2015 - 14:39 Uhr
Userfriedlvonwelt
User (3 Beiträge)
Schweigepflicht. Beichten Sie mal bei einem Pfarrer dass Sie jemanden umgebracht haben. Der kann Sie bitten, zur Polizei zu gehen. Er darf Sie nicht melden. Obwohl die Gefahr bestehen könnte, dass Sie noch weitere Opfer zurücklassen könnten.

Schweigepflicht hin oder her.Wenn er wusste,dass er flugunfähig war,dann trägt dieser auch Mitschuld.Ich möchte gar nicht wissen,wieviele Piloten noch etwas verheimlichen.
Welche Mitschuld? Er hat den Piloten doch bereits krankgeschrieben. Wie soll der Arzt denn durchsetzen, dass er tatsächlich zu Hause bleibt?
Die Lebenszeitprävalenz an einer Depression zu erkranken liegt übrigens bei 10%. Jetzt können Sie sich ausrechnen, wieviele LH Piloten das wohl sein werden. Keine gesellschaftliche Elite ist davon ausgenommen. Selbiges gilt auch für Alkoholkrankheit ...

Ein befugtes Offenbaren der Schweigepflicht gibt es übrigens bei Ärzten... Bspw. wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht ... Wie das bei Priestern aussieht, weiß ich nicht.

>Übrigens ist eine Krankschreibung eine Empfehlung des Arztes, aber kein striktes Arbeitsverbot.
>
naja, das sehen die Berufsgenossenschaften aber anders.



Dieser Beitrag wurde am 27.03.2015 14:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2015 - 14:51 Uhr
UserMuck
User (293 Beiträge)
@chris7891: "Wenn er wusste,dass er flugunfähig war,dann trägt dieser auch Mitschuld."

Moralisch vor Deiner Instanz und sicher auch vor den Angehörigen der Opfer - wenn die Arbeitsunfähigkeit sich auf eine Suizidgefahr bezieht. Aber was, wenn es nur um eine Herzrhythmusstörung, um einen entzündeten Sehnerv oder sonst etwas körperliches ging.

Aber schreib doch bitte Deinem Bundestagsabgeordneten, dass die ärtzliche Schweigepflicht sofort abgeschafft gehört - für alle Patienten bis auf Dich natürlich. Denn Du willst ja sicherlich nicht, dass Dein Arbeitgeber jedes kleinste Detail über Dich erfährt.

Woher soll der Arzt übrigens wissen, bei welchem Arbeitgeber er die Arbeitsunfähigkeit zu melden hat. Also eine Gesamtdatei von allen rechtlichen und illegalen Beschäftigungsverhältnissen muss auch noch her und jeder Arzt muss nicht nur Zugang zu ihr haben, sondern ist verpflichtet sie zu nutzen.

Natürlich braucht es schon lange eine Terrorismus-Datei, eine Datei für Sexualstraftäter, eine Datei für Rechtsradikale, Linksradikale, Leute mir Vorurteilen gegen Homosexuelle, Kommunisten, Sozialisten, Liberale, etc pp

Merkst Du wo das hinführt.

Aber ich weiß schon: Du hast trotzdem recht, nicht wahr?

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2015 14:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2015 - 15:16 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
@chris7891: "Wenn er wusste,dass er flugunfähig war,dann trägt dieser auch Mitschuld."

Moralisch vor Deiner Instanz und sicher auch vor den Angehörigen der Opfer - wenn die Arbeitsunfähigkeit sich auf eine Suizidgefahr bezieht. Aber was, wenn es nur um eine Herzrhythmusstörung, um einen entzündeten Sehnerv oder sonst etwas körperliches ging.

>
Aber ich weiß schon: Du hast trotzdem recht, nicht wahr?

Sie halten eine Herzrythmusstörung oder einen entzündeten Sehnerv für nicht gefährlich? Eine Herzrythmusstörung kann zu einem Herzifarkt führen.
Jede körperliche Beeinträchtigung führt dazu,dass man nicht zu 100% der Arbeit nachgehen kann.
Bei Berufen mit so hoher Verantwortung ,wie Piloten,Lokführer oder Busfahrer ,sollte man überlegen bei Auffälligkeiten eine Meldung an den Arbeitgeber zu melden.

Und nein ich habe nicht recht.Ich kann es nur nicht glauben,dass was gestern erzählt wurde.Ich ging immer davon,dass alles hinterfragt wird bei der Ausbildung.Es war schon auffällig,dass er sogar flugunfähig während der Ausbildung in Arizona war.Auch das LBA stellte die Flugtauglichkeit in Frage und man schickte ihm zum Fliegerarzt .Ich weiß nicht,was da vorgefallen ist.

Auch interessant ist das hier:
 Pilotenforum

Ist zwar von 2006.
Beitrag vom 27.03.2015 - 15:25 Uhr
Uservalhs
User (193 Beiträge)
Die Lebenszeitprävalenz an einer Depression zu erkranken liegt übrigens bei 10%.

vielleicht interessant:
'"Jeder, der im Beruf eine überdurchschnittliche Verantwortung trägt, ist für uns eine Führungskraft."
...
Aus den Daten der bisher 5000 Teilnehmer des Programms ... Nur 14 Prozent aller Manager sind demnach seelisch komplett im Lot.'
 Engagiert, ehrgeizig, depressiv
Beitrag vom 27.03.2015 - 16:26 Uhr
Userfriedlvonwelt
User (3 Beiträge)

Bei Berufen mit so hoher Verantwortung ,wie Piloten,Lokführer oder Busfahrer ,sollte man überlegen bei Auffälligkeiten eine Meldung an den Arbeitgeber zu melden.


Eine Meldung seitens des Hausarztes ist aus gutem Grund nicht zulässig. In diesem Falle haben schlichtweg die Eingangsuntersuchung, bzw. das Follow Up seitens der Betriebsärzte/Flugmediziner versagt.
Beitrag vom 27.03.2015 - 16:41 Uhr
Userbøeing757767
User (72 Beiträge)
Übrigens ist eine Krankschreibung eine Empfehlung des Arztes, aber kein striktes Arbeitsverbot.
naja, das sehen die Berufsgenossenschaften aber anders.

Googeln Sie doch einfach mal nach:
arbeiten krankschreibung erlaubt
Beitrag vom 27.03.2015 - 17:11 Uhr
Userfriedlvonwelt
User (3 Beiträge)
Übrigens ist eine Krankschreibung eine Empfehlung des Arztes, aber kein striktes Arbeitsverbot.
naja, das sehen die Berufsgenossenschaften aber anders.

Googeln Sie doch einfach mal nach:
arbeiten krankschreibung erlaubt

hängt davon ab, wann die Krankschreibung ausgestellt wurde... wenn man 3 Wochen krank geschrieben ist, und nach 2 1/2 wieder aufschlägt stimmt das. Wenn man einen Tag nach der Ausstellung der Bescheinigung wieder am Start ist, die für längere Zeit ausgestellt ist, dann stimmt was nicht und wär ich der Versicherungsträger würd ich mal grobe Fahrlässigkeit prüfen.
Naja... solche Details werden wir sicher nicht erfahren, hätte, wäre, wenn
Beitrag vom 27.03.2015 - 17:50 Uhr
Usersafety first
User (29 Beiträge)
Ohne die Natur der Krankheit zu kennen, die zur Krankschreibung führte, ist alles Spekulation. Man könnte zB auch spekulieren, daß die Krankheit eine körperliche Krankheit war, die während des Fluges zu einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krampfanfall führte mit möglicherweise ungewolltem Eingriff in die AP-Bedienung. Gleichzeitig eine klemmende Cockpittür wie zB bei Air India (5/13, A320-200). Wie gesagt, alles Spekulation. Weiß jemand, ob das Auslösen der Türblockierung von innen im FDR aufgezeichnet wird ?
Beitrag vom 27.03.2015 - 17:57 Uhr
Userbøeing757767
User (72 Beiträge)
Ohne die Natur der Krankheit zu kennen, die zur Krankschreibung führte, ist alles Spekulation. Man könnte zB auch spekulieren, daß die Krankheit eine körperliche Krankheit war, die während des Fluges zu einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krampfanfall führte mit möglicherweise ungewolltem Eingriff in die AP-Bedienung. Gleichzeitig eine klemmende Cockpittür wie zB bei Air India (5/13, A320-200).
Sie müssen aber noch erwähnen, dass gleichzeitig noch ein Hubschrauber vorbeikam und einen schweren Stein auf der Flugzeugnase abgelegt hat. Nur mal der Vollständigkeit halber.
Mal abwarten, ob die Krankschreibung der Schlüssel zum Motiv sein könnte. Beispielsweise dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Debatte stand wegen der Geschichte. Und der Traum vom Fliegen wenigstens im Flugzeug enden sollte. Aber dann hätte er ja auch den Segelflieger nehmen können.