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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Opferanwalt: Lufthansa ist für ihr ...

Beitrag 1 - 15 von 27
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Beitrag vom 18.04.2015 - 10:39 Uhr
Userkairuss
User (82 Beiträge)
"Die Schuldfrage ist mittlerweile eindeutig geklärt, denke ich." - ist das die Wortwahl, die von eindeutiger Klarheit zeugt?
Beitrag vom 18.04.2015 - 12:06 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
"...,denke ich."

das ist nur eine Meinung!
Sicher ist sicher: Ich denke, es geht nur darum, wieviel Schuld LH/Germanwings bzw. A. L. jeweils haben und wieviel die Geld RAe herausholen können.
Das ist auch nur eine Meinung!
Der Abschluss des BEA liegt noch nicht vor und schon gibt es Juristen, die denken, die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Wie genau soll der BEA untersuchen?

Dieser Beitrag wurde am 18.04.2015 12:08 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 18.04.2015 - 12:18 Uhr
Userpapst
User (4 Beiträge)
der Verein Cash - Gesellschaft für Opferrechte: wird ja auch höchste Zeit, jetzt möglichst viel Knete rauszuholen, wozu da auf eine Untersuchung warten...

Beitrag vom 18.04.2015 - 12:20 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Ich denke, dass der Opferanwalt Christof Wellens in erster Linie an die Gewinnmaximierung seines Einkommens in Relation zum Streitwert denkt.
Beitrag vom 18.04.2015 - 14:42 Uhr
Usertom.me
User (48 Beiträge)
Germanwings wird (meines Erachtens) nach deutschem Recht grundsätzlich haften.
Zwischen Passagier und Fluggesellschaft besteht ein Beförderungsvertrag. Kommt der Passagier zu Schaden, so haftet die Fluggesellschaft, wenn ihr ein Verschulden vorzuwerfen ist. Dabei muss sie sich ein Verschulden eines Angestellten nach § 278 BGB voll als eigenes Verschulden zurechnen lassen. Verschulden heißt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, § 276 Abs. 1 BGB.
Der Co-Pilot war Angestellter von Lufthansa und hat den Tod der Passagiere vorsätzlich herbeigeführt.
Damit haftet Germanwings grundsätzlich auf Schadensersatz.
QED
Gerade was aber den Anspruch von Hinterbliebenen anbelangt ist das deutsche Recht sehr zurückhaltend (Hinweis: § 844 BGB).
Ob man die Tätigkeit von Opferanwälten hierbei als positiv oder negativ empfindet, ist unerheblich.
(P.S. Im Detail ist vieles allerdings noch zu klären)

Dieser Beitrag wurde am 18.04.2015 15:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 18.04.2015 - 15:30 Uhr
UserAngros
User (711 Beiträge)
Was wenn der Copilot im Moment der Tat gar nicht voll schuldfähig war?
Mal im Ernst, die Behörden sollen den Fall untersuchen, die Medien und Rechtsanwälte von entsprechendem Niveau machen durch vorschnelle Äußerungen von sich reden. Soweit eigentlich alles wie immer...
Beitrag vom 18.04.2015 - 16:36 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Als Betroffener (ich bin nicht betroffen) ist man natürlich an "schnellem Geld" interessiert, weil man es vielleicht wirklich nötig hat. Deshalb zahlt LH zunächst einiges.
Bis der BEA seinen Abschlussbericht aber veröffentlicht hat, dauert es wohl noch ein paar Monate - zulange für die Betroffenen (Vgl. Exxon Valdez vor Alaskas: viele Entschädigungen kamen erst nach Jahren!).
Wie der Fall der Concorde versicherungstechnisch verlaufen ist, weiss ich nicht. Da hiess es doch, die vorherige Maschine hätte etwas "verloren", das den Reifen der Concorde beschädigte, dessen Gummi dann den Tank beschädigte etc.
Beitrag vom 18.04.2015 - 17:08 Uhr
Usermarbu
User (285 Beiträge)
Germanwings wird (meines Erachtens) nach deutschem Recht grundsätzlich haften.
Zwischen Passagier und Fluggesellschaft besteht ein Beförderungsvertrag. Kommt der Passagier zu Schaden, so haftet die Fluggesellschaft, wenn ihr ein Verschulden vorzuwerfen ist. Dabei muss sie sich ein Verschulden eines Angestellten nach § 278 BGB voll als eigenes Verschulden zurechnen lassen. Verschulden heißt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, § 276 Abs. 1 BGB.
Der Co-Pilot war Angestellter von Lufthansa und hat den Tod der Passagiere vorsätzlich herbeigeführt.
Damit haftet Germanwings grundsätzlich auf Schadensersatz.
QED
Gerade was aber den Anspruch von Hinterbliebenen anbelangt ist das deutsche Recht sehr zurückhaltend (Hinweis: § 844 BGB).
Ob man die Tätigkeit von Opferanwälten hierbei als positiv oder negativ empfindet, ist unerheblich.
(P.S. Im Detail ist vieles allerdings noch zu klären)

Da hat aber jemand gut aufgepasst bei den Gerichtssendungen am Nachmittag. Für ein paar BGB Paragraphen aus Google hat's auch noch gereicht.

Blöd nur dass in diesem Fall die Rechtsansprüche und der Schadenersatz durch die verschiedenen Abkommen der ICAO geregelt werden und nicht durchs BGB.

Die Schuldfrage ist also geklärt...dann ist der Abschlussbericht der BEA wohl an mir vorbeigegangen.
Beitrag vom 18.04.2015 - 21:28 Uhr
UserA300B4ever
User (30 Beiträge)
Die Schuldfrage ist also geklärt...dann ist der Abschlussbericht der BEA wohl an mir vorbeigegangen.

Ist es nicht so, dass mit dem Abschlussbericht nur die wahrscheinliche Ursache eines Unfalls begutachtet wird und nicht die Schuldfrage geklärt wird. Die wird dann durch ein Gericht geklärt, nachdem ein Kläger/Staatsanwalt gegen den wahrscheinlichen Schuldigen Klage erhoben hat. Dabei dient der Abschlussbericht natürlich als ein Gutachten.

Unabhängig davon ist es schon schlimm, wie im Moment in den Medien und von anderen Seiten (s.o. / Politik / etc.) dieser Unfall für das eigene Interesse 'ausgeschlachtet' wird. Es ist natürlich immer viel einfacher einen 'Schuldigen' benennen zu können als die komplexen Ursachen eines jeden solchen Unfalls erklären zu müssen.
Beitrag vom 18.04.2015 - 21:58 Uhr
UserCGNWAW
User (562 Beiträge)
der Herr Anwalt, versucht hier wohl die nötige Bekanntheit zu erlangen, um noch ein paar Mandanten zu bekommen. Das Versicherungskonsortium hat € 300 Millionen zurück gestellt. Das Fluggerät selbst hat nur einen geringen Versicherungsfrei, daher bleibt das meiste Geld für die Angehörigen. Aber der Herr Anwalt, will da wohl mitverdienen

Beitrag vom 19.04.2015 - 00:34 Uhr
Usersafety first
User (29 Beiträge)
Christof Wellens ! Den Namen sollte man sich merken und immer wieder öffentlich machen, so wie er das selbst ja gerne möchte !
Beitrag vom 19.04.2015 - 10:06 Uhr
UserFrequentC
User (874 Beiträge)
Die LH hat doch auch eine Rechtsabteilung. Warum darf sich dann der Kunde (oder besser gesagt Angehörige oder Hinterbliebene) keinen Rechtsbeistand nehmen?

Wenn die LH aber immer so Fair zu ihren Kunden wäre, frage ich mich warum es dann die ganzen Inkassounternehmen bei den Fluggastrechten gibt.
Beitrag vom 19.04.2015 - 15:00 Uhr
User
User ( Beiträge)
Natürlich darf sich jeder Angehörige einen Rechtsbeistand nehmen. Aber bis hier Recht gesprochen wird, dauert es noch eine ganz Weile. Denn erstmal muss die BEA ihren Abschlussbericht vorlegen, dann geht das ganze vor Gericht und das spricht dann Recht. Aber ich denke soweit wird/muss es bei den Entschädigungen gar nciht kommen. Denn es gibt festgeschriebene Sätze für den Verlust eines Menschenlebens. (So grausam das auch ist, dass man sowas braucht) Und der richtet trifft immer dann zu, wenn der Verstorbene nicht nachweislich Alleinunterhalter der Familie war. In diesem Fall muss tatsächlich ein Gericht festlegen wie hoch der finanzielle Verlust ist.

Ich persönlich hoffe, dass die LH da nicht auf jeden Cent pocht, sondern sich als erfolgreiches Unternehmen (denn das ist sie ja finanziell durchaus) entsprechend nach aussen präsentiert. Nicht wie bsp die Deutsche Bahn bei dem Unglück in Eschede. Das war damals schon fast Verhöhnung der Opfer.
Beitrag vom 19.04.2015 - 21:11 Uhr
UserLMFG
lass mal fliegen gehen
User (73 Beiträge)
Lufthansa ist für ihr Personal verantwortlich. Ach, wer denn sonst?
Der Steuerzahler etwa?


Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Beitrag vom 19.04.2015 - 22:31 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)

Als Betroffener (ich bin nicht betroffen) ist man natürlich an "schnellem Geld" interessiert, weil man es vielleicht wirklich nötig hat. Deshalb zahlt LH zunächst einiges.
Bis der BEA seinen Abschlussbericht aber veröffentlicht hat, dauert es wohl noch ein paar Monate - zulange für die Betroffenen (Vgl. Exxon Valdez vor Alaskas: viele Entschädigungen kamen erst nach Jahren!).
Wie der Fall der Concorde versicherungstechnisch verlaufen ist, weiss ich nicht. Da hiess es doch, die vorherige Maschine hätte etwas "verloren", das den Reifen der Concorde beschädigte, dessen Gummi dann den Tank beschädigte etc.

@fbwlaie

Zu "Deshalb zahlt LH zunächst einiges.":
Ich habe nochmal in meinen alten Unterlagen (ich nahm mal bei Airbus an einem "Product Safety and Liability"-Training teil) nachgeschaut. Wie ein anderer Teilnehmer schon schrieb, wird vieles nicht durch unser BGB, sondern durch die ICAO geregelt. Das stimmt zwar nicht zu 100%, weil z.B. die finale Schadenswiedergutmachungssumme Sache des jeweiligen Landes ist (juristische Untersuchung), aber das Geld, was die Lufthansa so schnell zahlte, fällt auf alle Fälle darunter.
Es ist immer wieder interessant, wie Airlines nach einem Unglück ihre schnellen Zahlungen als z.B. "unkomplizierte Soforthilfe" bezeichnen, obwohl sie genau wissen, dass sie sowieso um eine Zahlung nicht herum kommen.
Die Stichworte hierzu sind "Montreal Convention" (vormals Warschau) und "Strict Liability" (Gefährdungshaftung) - dazu findet sich auch Einiges im Internet.

Zum Thema Concorde:
Ich weiß zwar auch nicht genau, wie der "Rechtsstreit" ausging, den wir aber immer klar getrennt von der technischen Untersuchung betrachten müssen. Grundsätzlich versuchen die Anwälte aber immer, die Schuld bei einem Unternehmen zu finden, welches auch über die entsprechenden Mittel verfügt, die erstrittene Summe zu begleichen (im Englischen wird das als "Deep Pocket"-Prinzip bezeichnet. "A deep pocket" hat jemand, der viel Geld hat. Denn es ist nicht gesagt, dass eine Versicherung auch für diese Summe aufkommt. Wenn ich jemanden betrunken zum Krüppel fahre, wird meine Haftpflichtversicherung mir auch was husten und dann muss ich das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen (und die sollte "deep" sein).
Ein geplatzter Reifen darf nicht die Unterwand eines Tanks durchschlagen können, die war einfach nicht resistent genug ausgelegt. Dieses und andere "Events" gehören zu den sogenannten "Particular Risks" der Luftfahrt, wie z.B. auch Blitzschlag oder UERF (Uncontained Engine Rotor Failure). Dazu muss ich als Entwicklungsbetrieb spezielle Nachweise erbringen und wenn man im Internet danach sucht...stößt man auf meinen Namen :-) und bekommt einen kleinen Einblick in die wahnsinnig aufwendige Nachweisführung für Lufttüchtigkeit.

Sicherlich ist es immer etwas "anstößig" im Zusammenhang mit Opfern von Geld zu sprechen, aber wenn ein Unternehmen aus Gewinnstreben, Unvermögen oder Sorglosigkeit letztendlich den Tod von Angehörigen zu verantworten hat, dann würde ich auch alles daran setzen, dass dieses Unternehmen dafür zur Kasse gebeten wird und zwar so stark wie möglich. Viele Menschen wollen das Geld doch gar nicht und spenden es, aber was sie wollen ist eine Art Genugtuung und ein deutliches Zeichen und das kann ich persönlich gut verstehen.
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