Entschuldigung bitte. Wenn das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass es keine Nachtflüge gibt, dann hat das umgesetzt zu werden. Was da dieses rechtlich vollkommen nichtige Mediationsding damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Wichtig ist, das, was rechtlich bindend ist (Gerichtsurteil) und nicht irgendwas, das nach Gutdünken umgesetzt wird oder auch nicht (Mediation Schmediation)
Das Bundesverwaltungsgericht "zieht mit". Merkwürdige Rechtsauffassung.
Das Urteil des BVerwG wird rechtsbindend sein. Wem das Urteil nicht passt kann noch den Gang vor das BVerfG oder vielleicht auch den EuGHMR antreten, falls diese Gerichte die Klage überhaupt zulassen.
Es ist durchaus vorstellbar dass das BVerwG im Fall FRA ähnlich urteilen wird wie beim neuen Berliner Flughafen. Von 24h bis 5h darf bis auf einige Ausnahmen nicht geflogen werden. Durchschnittlich 77 Flüge sind in den zwei Stunden davor und zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr insgesamt erlaubt, ausgenommen sind Flugzeuge in Luftnotlage, Medicals, etc.
Die Politik wäre gut beraten sich vor dem Urteil zurückzuhalten und die Unabhängigkeit der Richter zu respektieren.
"Das Bundesverwaltungsgericht "zieht mit". Merkwürdige Rechtsauffassung."
Wenn Du ein Auto (mit Vertrag) kaufst (mit Motor) und das Auto aber ohne Motor geliefert wird, dann zieht das angerufene Gericht mit, wenn es Deiner Klage zustimmt!
Es gibt z. Z. kein Gesetz, daß Nachtflug verbietet!!!!!!!!!!!!
In Frankfurt gibt es aber eine Vereinbarung (Meditation), keinen Nachtflug durchzuführen. Diese Vereinbarung hatte Koch gekippt - in eigener Machvollkommenheit oder Machtverkommenheit. (Wenn er so etwas in seinem jetzigen Job macht, wird er fristlos gekündigt!).