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Beitrag vom 13.10.2017 - 15:19 Uhr
UserAvokus
User (888 Beiträge)
Jetzt darf man mal gespannt sein, wohin es Winkelmann verschlagen wird.
Beitrag vom 13.10.2017 - 16:01 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Die Einwendungen aus Brüssel sind das eine Problem. Das dürfte aber überschaubar bleiben. Das größere Problem dürfte tatsächlich die Zahl der Piloten sein die bei EWD anheuern werden.

Das ist heute nach gar nicht zu beurteilen. Einige wenige haben schon angeheuert aber was ist mit dem Rest?. Die finanzielle Attraktivität der Sandkiste ist noch da aber hat schon nachgelassen. Netto bleibt dort deutlich mehr aber wil man sein Lebensumfeld auf Jahrzehnte dorthin verlagern?. Geld ist bekanntlich ab einem gewissen Level nicht alles.Wissen vor allem Ältere.

Speziell für Ehepartner ist das ein gravierendes Problem. Kultur und brütende Hitze ausserhalb der klimatisierten Bereiche behagen nicht jedem. Aber es gibt sicher auch in Europa Alternativen. Aber nicht unbegrenzt. Am Ende wird mancher Pilot doch zähneknirschend anheuern nach Abwägung aller Vor- und Nachteile.

Falls es anfangs nicht ausreichend viele sind kann der LH-Konzern damit leben. Man wächst dann halt langsamer organisch.Auch wenn die Furcht vor Monopolpreisen übertrieben ist, profitieren wird LH von weniger Wettbewert allemal. Zumal Ryanair die Piloten davon laufen. Vielleicht ist dies sogar lukrativer als das was EW an Zusatzertrag bringt. Allso frohes Pokern. Leider nur für wenige von der gesamten Belegschaft.


Beitrag vom 14.10.2017 - 08:23 Uhr
Usersunjet
User (199 Beiträge)
Da hätten sie keine Air Berlin Kreise kontaktieren müssen. Der Notar muss immer den kompletten Kaufvertrag vorlesen, auch beim Grundstückskauf oder sonst etwas.
Beitrag vom 14.10.2017 - 09:28 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Das größere Problem dürfte tatsächlich die Zahl der Piloten sein die bei EWD anheuern werden.

Mal ganz generell: Warum sollte denn der 613a BGB nicht greifen?
Bei Übernahme wesentlicher Betriebsteile müssen demnach auch die zugehörigen Mitarbeiter zu bestehenden Konditionen übernommen werden.

Wenn das seitens LH einfach ausgeschlossen oder mittels eines "Job-Angebots bei EW" umgangen werden soll, werden da vermutlich bald ganz viele Anwälte an einer Klage basteln...

 Wird auch bei der WiWo thematisiert


Dieser Beitrag wurde am 14.10.2017 09:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2017 - 09:57 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
 Wird auch bei der WiWo thematisiert

Interessanter Artikel. Es bleiben zweifellos Unsicherheiten bei Klagen. Es ist aber nach wie vor zweifelhaft das es sich um eine Betriebsübergang oder einen Teil davon handelt. Auch die zu erwartenden Auflagen und das LCC-Konzept von Eurowings machen einen Umbau und eine völlig neue Aufstellung ja zwingend notwendig. Auch bei LH sitzen Juristen und werden alles tun um den Anschein eines Überganges zu vermeiden.

Wer nur Teile eines Betriebes übernimmt und die völlig neu aufstellt übernimmt ja im Grunde auch nichts wirklich bestehendes. Speziell nach einer Insolvenz/Konkurs liegt dies nahe. Sonst müßte jeder Hanmmer der aus der Insolvenz an einen neuen Betrieb geht gleich einen Betriebsübergang verursachen.

Es bleibt vorläufig eine Restunsicherheit aber zu viel Hoffnung sollten sich die AB-Leute besser nicht machen.
Beitrag vom 14.10.2017 - 15:12 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Das größere Problem dürfte tatsächlich die Zahl der Piloten sein die bei EWD anheuern werden.

Mal ganz generell: Warum sollte denn der 613a BGB nicht greifen?
Hier eine Idee, keine Ahnung ob es so stimmt, wäre aber möglich. DIE Air Berlin gibt es nicht, es ist eine Gruppe mit vielzähligen Beteiligungen. LH kauft, soweit bekannt, die Beteiligungen LGW und Niki. DIE haben das AOC und das AOC hat die Slots. Die Frage ist jetzt, hat Niki/LGW eigenes Personal? Oder gibt es die Air Berlin Flug GmbH XYZ, die das Personal stellt? Dann gäbe es da keine Verbindung zu den beiden AOCs und die sind frei ihr Personal zu mieten, wo sie wollen. Demnächst EWD und EWE.
Könnte wahrscheinlich nur ein Kollege der AB hier beantworten. Da aber die Käufer ganz klar sagen, 613a greift nicht, wird es wohl ein ähnliches Konstrukt geben. Die Konstruktdetails sind nicht öffentlich zugänglich, daher blüht die Spekulation. Der GB 2016 gibt dazu nichts her.

Dieser Beitrag wurde am 14.10.2017 15:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2017 - 15:49 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Das größere Problem dürfte tatsächlich die Zahl der Piloten sein die bei EWD anheuern werden.

Mal ganz generell: Warum sollte denn der 613a BGB nicht greifen?
Hier eine Idee, keine Ahnung ob es so stimmt, wäre aber möglich. DIE Air Berlin gibt es nicht, es ist eine Gruppe mit vielzähligen Beteiligungen. LH kauft, soweit bekannt, die Beteiligungen LGW und Niki. DIE haben das AOC und das AOC hat die Slots. Die Frage ist jetzt, hat Niki/LGW eigenes Personal? Oder gibt es die Air Berlin Flug GmbH XYZ, die das Personal stellt? Dann gäbe es da keine Verbindung zu den beiden AOCs und die sind frei ihr Personal zu mieten, wo sie wollen. Demnächst EWD und EWE.

Wenn tatsächlich innerhalb des Konzerns eine quasi interne Personal-Leasing Agentur aufgebaut wurde, dann wird es schwierig. Wird drauf ankommen, bei welcher Teil-Firma die Arbeitnehmer tatsächlich angestellt sind.
Unabhängig davon: Ich sehe schon - die Anwälte werden die aus einer derartigen Struktur resultierenden Unklarheiten lieben ...


Könnte wahrscheinlich nur ein Kollege der AB hier beantworten. Da aber die Käufer ganz klar sagen, 613a greift nicht, wird es wohl ein ähnliches Konstrukt geben.

Das sagen Käufer, die sich aus einem 613a rauswinden wollen, aber immer :-)
Belastbar wird eine derartige Aussage erst, wenn sie vom eigenen Anwalt kommt.

Die Konstruktdetails sind nicht öffentlich zugänglich, daher blüht die Spekulation. Der GB 2016 gibt dazu nichts her.

Da kann man Betroffenen nur raten nicht am falschen Ende zu sparen sondern einen Arbeitsrechtler zu engagieren.

Dieser Beitrag wurde am 14.10.2017 15:54 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2017 - 15:53 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Wer nur Teile eines Betriebes übernimmt und die völlig neu aufstellt übernimmt ja im Grunde auch nichts wirklich bestehendes. Speziell nach einer Insolvenz/Konkurs liegt dies nahe. Sonst müßte jeder Hanmmer der aus der Insolvenz an einen neuen Betrieb geht gleich einen Betriebsübergang verursachen.

der 613a greift beim Übergang und Weiterbetrieb "wesentlicher" Betriebsteile, was einen Hammer glaube ich ausschließt. Flugzeuge, AOCs, Strecken, etc. einer Airline sind da schon eher "wesentlich".
Die Rechtsprechung ist gerade an diesem Punkt aber immer am Einzelfall orientiert (Vor Gericht und auf hoher See, etc. )
Beitrag vom 14.10.2017 - 16:10 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Wer nur Teile eines Betriebes übernimmt und die völlig neu aufstellt übernimmt ja im Grunde auch nichts wirklich bestehendes. Speziell nach einer Insolvenz/Konkurs liegt dies nahe. Sonst müßte jeder Hanmmer der aus der Insolvenz an einen neuen Betrieb geht gleich einen Betriebsübergang verursachen.

der 613a greift beim Übergang und Weiterbetrieb "wesentlicher" Betriebsteile, was einen Hammer glaube ich ausschließt. Flugzeuge, AOCs, Strecken, etc. einer Airline sind da schon eher "wesentlich".
Die Rechtsprechung ist gerade an diesem Punkt aber immer am Einzelfall orientiert (Vor Gericht und auf hoher See, etc. )

Zum X-ten Mal: AB hat keine FLugzeuge. Alles geleast.
Ob die Leasingverträge übergehen oder LH/EW die Verträge für die Maschienen neu aushandelt, ist unbekannt. Wissen sie mehr?

Slots hängen wie gesagt am AOC - und das kauft LH/EW.

Ich muss ganz ehrlich sagen, das ich den LH Juristen zutraue, das vernünftig bewerten zu können.
Beitrag vom 14.10.2017 - 18:21 Uhr
UserCGNWAW
User (562 Beiträge)
Ich hatte das so verstanden, dass sowohl Niki und LGW Mitarbeiter bzw. Piloten zu deren Konditionen übernommen werden, während sich die Air Berlin Piloten neu auf die verfügbaren restlichen Stellen bewerben müssen.
Beitrag vom 14.10.2017 - 20:30 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Ich hatte das so verstanden, dass sowohl Niki und LGW Mitarbeiter bzw. Piloten zu deren Konditionen übernommen werden, während sich die Air Berlin Piloten neu auf die verfügbaren restlichen Stellen bewerben müssen.

So ist es auch
Beitrag vom 14.10.2017 - 21:38 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
Ich hatte das so verstanden, dass sowohl Niki und LGW Mitarbeiter bzw. Piloten zu deren Konditionen übernommen werden, während sich die Air Berlin Piloten neu auf die verfügbaren restlichen Stellen bewerben müssen.

So ist es auch

Nee, die Mitarbeiter werden nicht übernommen. LGW und Niki erhalten jeweils einen neuen Gesellschafter - dieser heisst LH. Die Unternehmen bleiben in ihrer heutigen Form bestehen, für die Mitarbeiter ändert sich nichts. Ein Betriebsübergang ist (Stand heute) nicht geplant.
Beitrag vom 14.10.2017 - 21:55 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Ich hatte das so verstanden, dass sowohl Niki und LGW Mitarbeiter bzw. Piloten zu deren Konditionen übernommen werden, während sich die Air Berlin Piloten neu auf die verfügbaren restlichen Stellen bewerben müssen.

So ist es auch

Nee, die Mitarbeiter werden nicht übernommen. LGW und Niki erhalten jeweils einen neuen Gesellschafter - dieser heisst LH. Die Unternehmen bleiben in ihrer heutigen Form bestehen, für die Mitarbeiter ändert sich nichts. Ein Betriebsübergang ist (Stand heute) nicht geplant.

Bei LGW und Niki gibt es einen astreinen Betriebsübergang.

Du schreibst, die Mitarbeiter werden nicht übernommen. Dann im gleichen Atemzug , soll sich nichts für die Mitarbeiter ändern.

Ja genau darum geht es, die LGW- und Niki-Mitarbeiter werden übernommen mit den gültigen Tarifverträgen.
Beitrag vom 16.10.2017 - 20:59 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
...

Und der Aussicht auf Änderungskündigungen im kommenden Jahr um die Gehälter zu halbieren.

Beitrag vom 16.10.2017 - 21:22 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Niki und LGW waren die Perlen der AB aufgrund des Standorts Austria und der niedrigen Kosten.

Spannend wird sein wie die LH mit EWE und Niki umgeht- man braucht ja wohl nicht wirklich 2 Gesellschaften AOCs in Österreich für EW?
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