Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Air Berlin Airbus A330 bricht Flug n...

Beitrag 1 - 14 von 14
Beitrag vom 18.04.2014 - 17:40 Uhr
UserBoeing-Seattle
User (3 Beiträge)
Mein erster Kommentar hier und gleich eine vielleicht ziemlich blöde Frage: Wer muss den Schaden in so einem Fall eigentlich tragen? Ich hoffe ja, die beteiligten Streithähne, aber da kommen ja ganz schöne Beträge zusammen und dagegen versichern lassen kann man sich ja auch nicht? Danke für eine Antwort.
Beitrag vom 18.04.2014 - 17:49 Uhr
UserTrijet
User (144 Beiträge)
Ich habe es selber mal erlebt, dass ein Flug wegen eines unruly passengers gestört wurde. Damals war die Erklärung der Crew, dass der betroffene Passagier dafür aufkommen muss (ca. 25.000€). Vielleicht hilft einem in so einem Fall aber die Privathaftpflichtversicherung weiter...
Beitrag vom 18.04.2014 - 19:28 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Also bei fahrlässig herbeigeführten Störungen des Fluges wird glaube ich kaum eine Versicherung zahlen. Airlines könnten rein theoretisch den entstandenen Schaden juristisch einfordern. Ob dies dann immer im Sinne der PR-Guidelines und Customer Care ist, ist ein anderes Paar Schuhe. In etlichen Fällen wird wohl eher ein Ausschluss von weiteren Flügen festgelegt, quasi Hausverbot. Hängt sehr vom Einzelfall und vom Hergang ab.
Beitrag vom 18.04.2014 - 20:02 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
die private haftpflichtversicherung zahlt in so einem fall sicher nicht, denn das verhalten ist grob fahrlässig und strafbare handlungen sind nicht abgedeckt. €25.000,- kommen ungefähr hin. fraglich ist nur, ob die airline das geld auch einfordert oder einfach abschreibt. auch ist offen ob rechtliche schritte eingeleitet werden.

in jedem fall stehen die beiden streithähne jetzt auf der s.g. blacklist. gut so!
Beitrag vom 19.04.2014 - 00:39 Uhr
User-wolf-
User (122 Beiträge)
Warum fliegt man von der Bretagne nach DE zurück? Darf man auch Störer nicht woanders absetzen?
Beitrag vom 19.04.2014 - 07:55 Uhr
UserBoeing-Seattle
User (3 Beiträge)
Danke für die Antworten. Habe gerade gelesen, dass sich AB rechtliche Schritte vorbehält und ein Flugverbot verhängt hat. Schon ziemlich krass, dass wegen solcher zwei Idioten über 200 Passagiere mit zu leiden haben.
Beitrag vom 19.04.2014 - 09:37 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
Warum fliegt man von der Bretagne nach DE zurück? Darf man auch Störer nicht woanders absetzen?

klar kann man das. da die aktive crew aber durch diesen zwischenfall ihre maximal zulässige dienstzeit überschritten hat, wurde in deutschland gelandet und eine neue crew hat den flieger übernommen. man weiss ja nie wie lange so ein theater am boden dann dauert.
Beitrag vom 19.04.2014 - 19:59 Uhr
UserLumi
User (706 Beiträge)
Also bei fahrlässig herbeigeführten Störungen des Fluges wird glaube ich kaum eine Versicherung zahlen. Airlines könnten rein theoretisch den entstandenen Schaden juristisch einfordern. Ob dies dann immer im Sinne der PR-Guidelines und Customer Care ist, ist ein anderes Paar Schuhe. In etlichen Fällen wird wohl eher ein Ausschluss von weiteren Flügen festgelegt, quasi Hausverbot. Hängt sehr vom Einzelfall und vom Hergang ab.

Es ist AB zu empfehlen auf Schadenersatz zu klagen. Immerhin hat der Vorfall enorme Kosten verursacht, unter denen letztlich alle Paxe zu leiden haben. Eine Klage hebt auch das Renommee der Gesellschaft bei erwünschten Pasagieren und verweist Rowdies in de Schranken; letztere mögen es mit RyanAir probieren.
Beitrag vom 20.04.2014 - 15:15 Uhr
Userschwabe61
User (112 Beiträge)
Hier ein etwas ausführlicher Bericht:

 http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/flugabbruch-bei-air-berlin-mutmasslich-randalierende-passagiere-wieder-frei/9783326.html

Und warum die zwei Ausländer im Flugzeug zu toben begannen, steht hier:

 http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/randale-im-air-berlin-flieger-betrunkene-fluggaeste-zwingen-kapitaen-zur-kehrtwende/9782668.html

Wobei auch dieser Vorfall wieder der Beweis dafür ist, dass es absolute Sicherheit nirgends geben kann! Auch nicht in der Luftfahrt! Dort schon drei Mal nicht!

Beitrag vom 20.04.2014 - 15:25 Uhr
Userschwabe61
User (112 Beiträge)
Ich habe es selber mal erlebt, dass ein Flug wegen eines unruly passengers gestört wurde. Damals war die Erklärung der Crew, dass der betroffene Passagier dafür aufkommen muss (ca. 25.000€). Vielleicht hilft einem in so einem Fall aber die Privathaftpflichtversicherung weiter...

Ich glaube kaum, dass die zwei Männer, da Ausländer, eine Versicherung hatten. Und falls ja, wird die sicherlich tausende von Gründen finden, damit sie nicht zahlen muss.

Schauen Sie sich doch die häufigen Prozesse, besonders im Arzthaftungsrecht, an, dann wissen Sie, wie wenig Versicherungen zahlen bzw. zahlen wollen!
Beitrag vom 20.04.2014 - 15:31 Uhr
Usermichael81
User (61 Beiträge)
Es wird keine Versicherung geben, die bezahlt wenn man etwas mit Vorsatz macht, ich zumindest kenne keine! Also selbst wenn die beiden eine Haftpflicht haben wird diese nichts zahlen!
Beitrag vom 21.04.2014 - 10:54 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Ich glaube kaum, dass die zwei Männer, da Ausländer, eine Versicherung hatten.

Ich werde das bereuen, aber trotzdem die Frage: warum haben Ausländer ihrer Meinung nach grundsätzlich keine Versicherung?
Beitrag vom 21.04.2014 - 16:05 Uhr
Userschwabe61
User (112 Beiträge)
Ich glaube kaum, dass die zwei Männer, da Ausländer, eine Versicherung hatten.

Ich werde das bereuen, aber trotzdem die Frage: warum haben Ausländer ihrer Meinung nach grundsätzlich keine Versicherung?

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Da hatte ich zu schnell geschrieben. Ich wollte eigentlich schreiben: Ich glaube kaum, dass die zwei Männer, da Ausländer, eine Haftpflicht-Versicherung hatten.

Ich bitte deshalb um Entschuldigung für den falschen Eindruck der entstanden ist! Gleichzeitig gebe ich zu, dass es eine Möglichkeit gibt, im Ausland eine Versicherung abzuschließen.

Inwiefern diese aber in so einem Fall in der Bundesrepublik Deutschland zahlt, kann ich leider nicht sagen!
Beitrag vom 21.04.2014 - 16:52 Uhr
UserFlugzeugschrauber
User (294 Beiträge)
Es wird keine Versicherung geben, die bezahlt wenn man etwas mit Vorsatz macht, ich zumindest kenne keine! Also selbst wenn die beiden eine Haftpflicht haben wird diese nichts zahlen!

So ist es. Hier geht es nicht nur um Vorsatz, sondern auch um Alkoholmissbrauch. da zahlt keine Versicherung.