Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / BGH: Lufthansa darf Meilenübertragu...

Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 29.10.2014 - 16:57 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (698 Beiträge)
UNDURCHSICHTIG .....

wie kann man denn eine klage gegen LUFTHANSA fuehren, wenn das betrittene Programm nicht mal von LUFTHANSA betrieben wird?
Eine Beteiligungsfirma von Bertelsmann ist fuer das Programm verantwortlich und nicht LUFTHANSA, diese ist zwar noch Haupteigentuemer aber die Regeln werden vom Betreiber gestellt, so hatte ich 2011 ein Schreiben der LH erhlaten.
Auch ich haette gegen die Regeln verstossen indem ich Tickets im Ausland gebucht haette und somit den Status nicht "verdient" erflogen haette .....?
Tickets im Ausland fuer LH Fluege sind nunmal viel biliger als in DEUTSCHALND oder Europa (Ausnahme Griechenland!) aber ich denke hier wird nur der "Betrug" der Airline geduldet und den Beteiligten aber nicht den Kunden?

Alles sehr dubios!
Beitrag vom 29.10.2014 - 21:51 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
Alles ist undurchsichtig, wenn man an etwas teilnimmt und die Regeln nicht kennt!

Falls man in der Formel 1 richtig schnell durch die Boxengasse braust, kann man richtig Zeit verlieren!