Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / EASA tastet ärztliche Schweigepflic...

Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 10.12.2016 - 14:31 Uhr
Userflydc9
User (794 Beiträge)
Auch wenn in einigen Ländern Alkohol und Drogentests (von den Airlines vor dem Abflug durchgeführt) NICHT zum Standart Programm gehören werden, gibt es in Zukunft bei den sogenannten Ramp-Checks im Auftrag der Easa stichprobenartige Alko- und Drogentests durch die Ramp-Checker. Verweigert man diese, gibt es ein Startverbot mit den entsprechenden Konsequenzen. Deutschland hat als eines der ersten Länder diese Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt, und die Checks können ab sofort jeden treffen, andere Länder wie Österreich, Frankreich und Holland sind gerade dabei, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass auch dort bei den Ramp Checks JEDEM Crewmember ein entsprechender Check vor Abflug blühen kann.
Gut so!!

Dieser Beitrag wurde am 10.12.2016 14:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.12.2016 - 14:46 Uhr
UserPille
User (222 Beiträge)
Prima. Jetzt fehlen nur noch die Kontrollen nach dem letzten Flug.
Beitrag vom 10.12.2016 - 16:12 Uhr
UserMeadowlands
User (335 Beiträge)
Oha, die geballte Konpetent der Fliegerei. Wow!
Beitrag vom 10.12.2016 - 16:21 Uhr
UserQueen-of-the-Skies
CPT
User (85 Beiträge)
Was haben die angekündigten Regelungen der EASA zu Alkohol/ Drogentests mit dem "black swan"- Fall Germanwings zu tun:

Genau: NICHTS!

Hier muss ein absoluter Ausnahmefall als Entschuldigung für politischen Aktionismus herhalten, dies wird von allen Fachleuten abgelehnt, es ist sinnbefreit.

Dieser Beitrag wurde am 10.12.2016 16:23 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.12.2016 - 16:44 Uhr
UserMeadowlands
User (335 Beiträge)
Freunde Dich damit an, dass es hier im Forum Leute gibt, die nichts lieber sehen, als dass man fliegendem Personal, sprich Cockpit, alle möglichen Knüppel zwischen die Beine wirft. Schon rein aus Prinzip. Daher wirst Du mit Fakten nicht weiter kommen.

Dieser Beitrag wurde am 10.12.2016 16:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.12.2016 - 16:50 Uhr
UserHop234
User (106 Beiträge)
Ich bin gespannt, wie denn so was aussehen soll.

Selbst die Polizei darf nicht ohne weiteres Blut abnehmen. Ein Verdachts auf Alkoholkonsum reicht auch nicht aus, um einen Alkoholtest zu rechtfertigen.
Es müssen hierzu konkrete Hinweise bestehen.
Der Atemalkoholwert ist vor Gericht nicht verwendbar.
Es muss also Blut abgenommen werden und das geht nur mit richterlichen Beschluss.
Viel Aufwand für die Beamten.
Beitrag vom 10.12.2016 - 17:31 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Was haben die angekündigten Regelungen der EASA zu Alkohol/ Drogentests mit dem "black swan"- Fall Germanwings zu tun:

Genau: NICHTS!

Hier muss ein absoluter Ausnahmefall als Entschuldigung für politischen Aktionismus herhalten, dies wird von allen Fachleuten abgelehnt, es ist sinnbefreit.

Also das ganze mal auf Straßenverkehr umgeschrieben:

Ein depressiver Selbstmörder mit Persönlichkeitsstörungen nimmt sich ein Auto, fährt als Geisterfahrer in den Gegenverkehr und verursacht dort eine Massenkarambolage mit vielen Toten. Der Politik fällt nichts besseres ein, als dass jeder Autofahrer ab jetzt sich vor jeder Fahrt einem obligatorischen Alkohol- und Drogentest unterziehen muss, sonst bleibt die Karre stehen.

Ich bin gespannt, wie denn so was aussehen soll.

Es wird sich nicht viel ändern - Warum? - Weil der Staat die Alkohol- und Drogentests auf die Arbeitgeber abgewälzt hat. Und die haben auch nicht so richtig Lust auf den Aufwand und die Kosten. Und das Ding ist in der Öffentlichkeit in ein, zwei Jahren eh durch ...

Dieser Beitrag wurde am 10.12.2016 17:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.12.2016 - 18:02 Uhr
Userfliegerschmunz
User (618 Beiträge)
Es ist gut, dass die ärztliche Schweigepflicht nicht angerührt wird - es wird eh schon zuviel an den Grundrechten "rumgefummelt".
Pusten ist Blödsinn, weil - wie schon angeführt - nicht gerichtsfest. (Was ist mit Mundwasser?)
Und wenn einem Piloten Blut abgezapft wird, kann er direkt wieder nach Hause / ins Hotel. Hat es alles vor Jahren chon in NL gegeben und wurde deswegen wieder eingestellt.
Das Leben ist halt nicht risikofrei zu bekommen. Entsprechende Personalauswahl und Behandlung ist der Schlüssel. Gibt's halt nicht zum Schnäppchenpreis.
Beitrag vom 10.12.2016 - 19:47 Uhr
UserBlotto
User (345 Beiträge)
Also das ganze mal auf Straßenverkehr umgeschrieben:

Ein depressiver Selbstmörder mit Persönlichkeitsstörungen nimmt sich ein Auto, fährt als Geisterfahrer in den Gegenverkehr und verursacht dort eine Massenkarambolage mit vielen Toten. Der Politik fällt nichts besseres ein, als dass jeder Autofahrer ab jetzt sich vor jeder Fahrt einem obligatorischen Alkohol- und Drogentest unterziehen muss, sonst bleibt die Karre stehen.

Der Vergleich hinkt doch etwas. Im Strassenverkehr haben Normaldeppen wie ich nicht die Möglichkeit, mal eben 500 Leben zu beenden.
Ein Medical ist auch völlig normal und akzeptiert und hat kein Äquivalent im Strassenverkehr. Das ist auch kein Generalverdacht sondern einfach eine Maßnahme um der Verantwortung für die Passagiere gerecht zu werden. Und ähnlich sehe ich stichprobenartige Kontrollen.
Was die Konsequenz aus einem positiven Test ist, sei mal dahingestellt. Da gibt es ja auch heute schon regelmäßig Fälle, von daher zieht das Argument der fehlenden Gerichtsfestigkeit nicht. Im Prinzip ist man nach einem positiven Test genausoweit, wie wenn ich heute als Passagier was rieche und die Polizei verständige.
Beitrag vom 11.12.2016 - 09:37 Uhr
Usercb6785
B777-Flieger
User (219 Beiträge)
Ich bin gespannt, wie denn so was aussehen soll.

Selbst die Polizei darf nicht ohne weiteres Blut abnehmen. Ein Verdachts auf Alkoholkonsum reicht auch nicht aus, um einen Alkoholtest zu rechtfertigen.
Es müssen hierzu konkrete Hinweise bestehen.
Der Atemalkoholwert ist vor Gericht nicht verwendbar.
Es muss also Blut abgenommen werden und das geht nur mit richterlichen Beschluss.
Viel Aufwand für die Beamten.


Auch hier wird es so aussehen, dass keine Blutproben gegen den Willen des zu Testenden genommen werden dürfen (Recht auf körperliche Unversehrtheit).
Es dürfen Atemalkoholkontrollen durchgeführt werden (a- und b-Probe mit jeweils unterschiedlichen Geräten und zeitlichem Abstand zwischen den Tests von min. 30min) und in Hinblick auf Drogenmissbrauch Speicheltests (a-Probe) bzw. Urintests (b-Probe).
Sollten a- und b-Probe positiv auf bestimmte Werte/Stoffe sein, kann der Betroffene versuchen das (vermutet falsch-positive) Ergebnis durch einen Bluttest zu entlasten. Aber eben nur auf freiwilligen Wunsch des Betroffenen.

Dieser Beitrag wurde am 11.12.2016 09:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.12.2016 - 09:56 Uhr
UserJohnMacG
User (77 Beiträge)
Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun. Im Straßenverkehr denke ich auch nicht dass jeder besoffen fährt, weiß aber dass es trotzdem vorkommt. Um dem entgegenzuwirken werden Kontrollen durchgeführt - das hat abschreckende Wirkung und wenn es nur in einem von zehn Fällen dazu führt dass sich jemand nicht betrunken hinters Steuer setzt (welches Steuer auch immer) ist das etwas gutes! Wenn jemand meint dass sein persönliches Recht darauf einmal alle paar Jahre Pusten zu müssen höher zu bewerten ist als das Potenzial Menschenleben zu retten dann weiß ich auch nicht...

Jetzt bitte nicht den Vergleich anführen mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten, Fluglotsen etc... nur weil es Berufsgruppen gibt auf die das obige Prinzip heute nicht angewendet wird heißt das doch noch lange nicht dass es vernünftig ist?! Weder will ich dass mein Arzt mich betrunken operiert, noch will ich dass der ATC Controller verkatert an seinem Bildschirm sitzt. Wenn es Möglichkeiten gibt, dieses Risiko mit wenig Einschränkung für die Handelnden Personen zu reduzieren dann sollte man diese Möglichkeiten ergreifen.

Mit dem 4U Crash hat das selbstverständlich nichts zu tun - was die Maßnahme aber nicht schlechter macht.

Bluttest ist natürlich kritisch, aber die Regelung sollte ja primär dazu führen dass bei Auffälligkeiten beim Atemtest die Person ihren Dienst nicht fortführen darf. Ob dann eine Blutprobe überhaupt erforderlich ist und wie damit umgegangen wird ist zweitrangig.
Beitrag vom 11.12.2016 - 14:54 Uhr
UserOldCrow
User (201 Beiträge)
Mir wird niemand stichprobenweise Blut abnehmen.
Und ich werde deswegen weder meinen Job noch meine Lizenz verlieren.
Da gewinne ich jeden Prozeß. 100%ig.
BTW. Ich bin seit 25 Jahren abstinent.
Aber was zu weit geht, das geht zu weit.
Beitrag vom 11.12.2016 - 15:04 Uhr
UserOldCrow
User (201 Beiträge)
> Der Vergleich hinkt doch etwas. Im Strassenverkehr haben Normaldeppen wie ich nicht die Möglichkeit, mal eben 500 Leben zu beenden.

Völlig egal ob man die Möglichkeit hat 500 oder nur ein Leben zu beenden.
Die Anzahl Leben darf bei rechtlichen Entscheidungen nicht gegeneinander aufgerechnet bzw. gewertet werden. (BVG-Urteil zur Frage ob man ein entführtes Flugzeug abschießen darf um Leben am Boden zu retten)
Stichprobenartige Kontrollen ohne Verdacht sind VERBOTEN.
Am Boden und auch bald wieder in der Luft.
Spätestens wenn der Erste dagegen geklagt hat.