"Konkret hieße das wohl: Beim Umsteigen wird das Gepäck nicht automatisch ins andere Flugzeug umgeladen, sondern man muss es ein zweites Mal aufgeben."
Das ist mit Verlaub Unsinn. Auch wenn zwischen Airlines kein Codeshareabkommen besteht, kann für Anschlussflüge mit Drittairlines das Gepäck zum Zielort durchgecheckt werden. Wenn Airlines in Sachen IT und Logistik so eng verbandelt sind wie AB und Etihad, dann gilt das noch viel mehr.
Was noch interessant ist: Bisher hieß es in den Medien meistens, dass Airlines aus den VAE in Deutschland 3 Zielorte ihrer Wahl anfliegen dürfen und diese dann in beliebiger Frequenz. Für Emirates gälte noch eine Sonderregelung und die dürfen 4 Flughäfen anfliegen. Was stimmt denn nun? Können die Medien nicht unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die Verträge und Streckenpläne verlangen?
Wenn Etihad auch 4 Flughäfen anfliegen darf, dann könnte Etihad die Berlin-Strecke selbst übernehmen und es entfiele nur die Stuttgart-Strecke sowie die zukünftig wohl angedachte Route HAM-AUH.