Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Gericht: Air Berlin hat Personaler a...

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Beitrag vom 12.12.2017 - 11:35 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
@paulTU154,

dann haben Sie also schon mal Mitarbeiter eingestellt, die für eine "Übergangszeit" mehr Geld bekommen haben als Ihre vorhandenen MA (bei gleich Qualifikation etc.)?
Sie haben dann auch Mitarbeiter eingestellt, die Sie in Ihren Betrieb nicht gebrauchen können. Diese haben, während Ihr Betrieb sich um einen Sozialausgleich (Frühverrentung etc.) kümmerte, ihr letztes Entgelt für die Zeit in Ihrem Betrieb erhalten?
Wenn "Ja" dann Hochachtung... oder Hmmm...

Natürlich können die MA/Aktionäre von LH locker einige Personen wie oben beschrieben unterstützen. Wieviele sollten es den von den ca. 8000 AB-MA sein? (Wieviele Ex-AB haben noch keinen Job?)
Mittelständler oder Kleinbetriebe dürften da schnell an ihre Grenzen kommen.

Damit soll nicht das Verhalten von LH zu den Flugschülern,.... gerechtfertigt werden.

Falls LH von den Verträge zurücktritt, dann gäbe es keine Slots - vielleicht auch keine Leasing-Verträge... Die guten Slots bekämen dann andere...
Was kostet die Einstellung eines Piloten, eines Flugbegleiters im Normalfall?

Dieser Beitrag wurde am 12.12.2017 11:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.12.2017 - 11:43 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Dann freuen Sie sich über den Ruhestand. Er sei Ihnen gegönnt. Ein Unternehmen würden Sie allerdings kaum rentabel betreiben, wenn Sie meinen, dass man "fairerweise" alle Mitarbeiter übernehmen soll, auch wenn man sie nicht braucht.
Nayak schließt Standorte komplett, was sollen die dann mit dem überzähligen Personal? Bzw. was machen Sie, wenn Ihre Basis München geschlossen wird und man Ihnen anbietet, dass Sie auch in Berlin arbeiten könnten? Mit der ganzen Familie adhoc ab nach Berlin?

Nichts anderes macht EWE doch auch, ist das da OK? Oder wie ist die Vertragsklausel mit 30Minuten bis zum Flughafen zu verstehen? Helfen sie mir dochmal? Wenn ich mir das für die Standorte München, Düsseldorf und Berlin mal so ansehe, dann ist da eine Wohnung für eine 4 Köpfige Familie nicht für unter 1000€/warm zu bekommen, Mag für einen Piloten noch bezahlbar sein, aber ein Flugbegleiter. Achja ein Auto muss man auch haben (Steht im Vertrag bei EWE drin), bei einer Familie dann wohl eher zwei.

Die Realität ist kein Wunschkonzert und der Unternehmer macht das, womit er sich den meisten Profit und das beste Geschäftsmodell erhofft. Für Träume wie fairerweise alle MA zu übernehmen bleibt da kein Raum.


EasyJet bietet sicherlich gute Konditionen fürs Personal. LH geht sicherlich mit dem eigenen Personal, sagen wir mal "recht merkwürdig" um. Unbestritten.
Was AB ansonsten betrifft: AB gehört kein einziges Flugzeug, insofern übernimmt man da gar nichts direkt. LH hat viel mehr Flugzeuge, die AB geleast hat von den Leasinggebern zu neuen Verträgen selbst geleast oder gekauft.

Richtig, und da man nicht nur die Flugzeuge jetzt least, sondern auch die Crews dazuhaben will, die dieses spezielle Flugzeug auch vorher schon bedient hat, werden wohl Gerichte entscheiden, ob das nicht als Betriebsübergnag zu werden ist. Besonders weil Leasing von Flugzeuge ja kein Sonderfall ist. 80% der Flotten dieser Erde gehören nicht den Airlines.


Niki und LGW übernimmt man aber schließlich komplett und auch mit TV.

Einem TV den man bei seinem Auslaufen in 2018 nicht verlängern wird und dessen Konditionen man dann an die EWE anpassen will. Sehr sozial.

Natürlich ist der Betriebsübergang der kompletten AB teuer. Es gelten dann alle Tarifverträge weiter, das komplette Personal ist erst mal zu bezahlen.

Da haben sie mich glaube ich falsch verstanden, LH übernimmt bsp 50% der fliegenden Flotte und, nach meiner Meinung, auch 50% der Crews automatisch. Wie man das nun gliedert, bsp nach Stationen oder so, wäre verhandelbar in einem Sozialplan gewesen, hat man aber versäumt.

Nayak übernimmt x Prozent der Technik und dann auch im gleichen Maße das Personal der Technik.

Ich habe nie von einer unrealistischen Komplettübernahme der AB gesprochen.

Man hätte auch einfach alle MA kündigen können, dann wären alle zum Arbeitsamt gegangen und hätten ALG beantragen, Umschulungen machen oder schon in neuen Jobs sein können. Stattdessen werden die MA widerruflich freigestellt, und erst als ein Gericht mit Klagezulassung droht, werden erste vereinzelte Kündigungen ausgesprochen. Alles um EWE in notgeratenes Personel zukommen zu lassen, das aus Existenzängsten jede Kondition unterschreiben muss.

Wie schon einmal erwähnt, Easyjet (ein ausgesprochener LCC), hält dieses Verhalten für unmenschlich und zahlt den Crews, welche sie übernehmen ein Überbrückungsgeld bis die Umschulung und Umflottung erledigt ist.

Dieser Beitrag wurde am 12.12.2017 11:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.12.2017 - 12:00 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Die Bundesregierung wollte vor der Wahl keine negativen Schlagzeilen, das war der Hauptgrund für die Kreditbürgschaft. Und das die Bundesregierung danach sehr massiv "Vorgaben" über den gewünschten Ausgang des Inso - Verfahrens gemacht hat (Herr Dobrint, Frau Zypries und div. Staatssekretäre) ist wohl unstrittig. Warum sollte Sie dann nicht auch Aussagen (Wünsche) im Sinne der AN (der Wähler) machen dürfen, zumal sie ja mit der Bürgschaft einen gewissen Trumpf in der Hand hat.

Das die Regierung keine negativen Schlagzeilen vor der Wahl wollte wird kaum jemand ernsthaft bestreiten. Trotzdem halte ich die Behauptung dies sei der Hauptgrund gewesen für unzutreffend.

Ob nach/mit der Bürgschaft "massive Vorgaben" gemacht wurden ist nicht wirklich belegt aber durchaus denkbar. Allerdings hätten diese "Vorgaben im Hintergrund" sofort an Bedeutung verloren wenn ernst zu nehmende Bieter beim Insolvenzverwalter mit konkreten soliden Angeboten angeklopft hätten. Neben Easyjet ist mit keiner geläufig. Unter ernst zu nehmen verstehe ich welche aus der Branche UND mit nachweisbaren Fananzmitteln. Wöhrl und Lauda zäle ich ausdrücklich nicht zu diesem Kreis.

Wünschen kann sich die Regierung und das Umfeld alles aber entscheiden tut der Bieter. Der wird sein Angebot nach dem richten was er zu erwirtschaften glaubt. Und um auf ihre Frage nach der Bürgschaftsrückzahlung zu kommen. LH wird das Angebot von 210 Mio sicherlich unter gewisse zeitliche und inhaltliche Horizonte gestellt haben. Wenn sich die Kommission weitere 90 Tage Zeit läßt verliert der Wert von NIKI währenddessen deutlich. Wenn man weniger "Ware" bekommt als ursprünglich angedacht/vorgesehen/vereinbart wird auch niemand den vollen Preis zahlen wollen. Denke aber das es für die Rückzahlung trotzdem in etwa reichen wird. Da wird hinter den Kulisssen bestimmt Druck gemacht damit die Bürgschaft nicht zu einem offenen Verlustgeschäft wird.
Beitrag vom 12.12.2017 - 15:02 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Richtig:
"Widerrufliche Freistellung ohne Entgelt" - wie ist soetwas möglich?
Ich hoffe, im besagten Fall hat AB auch alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Zu einem Urteil ist es leider nicht gekommen, da AB dieses Verfahren nicht durchstehen wollte. Dem Kläger wurde wurde im Gericht erklärt, er wäre nun freigestellt...(A330-Pilot!)

Ist die Erklärung einer "Wideruflichen Freistellung ohne Entgelt" bei einer Insolvenz eine Vorbereitung eines Betriebsübergangenes "duch die kalte Küche"? Da bin ich mal gespannt!

Beitrag vom 12.12.2017 - 15:12 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Richtig:
"Widerrufliche Freistellung ohne Entgelt" - wie ist soetwas möglich?
Ich hoffe, im besagten Fall hat AB auch alle Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Zu einem Urteil ist es leider nicht gekommen, da AB dieses Verfahren nicht durchstehen wollte. Dem Kläger wurde wurde im Gericht erklärt, er wäre nun freigestellt...(A330-Pilot!)


Juristisch beantwortet: Gar nicht, das ist verboten. Daher hat die AB, als man vor Gericht war, auch die Kündigung ausgesprochen, weil sie sonst verloren hätten.

Freistellung geht immer nur mit Fortzahlung der Bezüge. Eine widerrufliche Freistellung ist sogar noch perfider, weil diese den Jobagenturen suggeriert, dass der AN evtl. wieder eingesetzt werden soll und somit nicht Jobsuchend ist.

Erstinstanzlich beim Arbeitsrecht zahlt jeder selber, somit kein großes Risiko für AB.

Das ist keine Vorbereitung, es ist Druck aufbauen um die Bewerbungszahlen anzukurbeln.

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