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Beitrag 1 - 14 von 14
Beitrag vom 12.01.2018 - 18:15 Uhr
UserAvokus
User (888 Beiträge)
Wenn das am Ende nicht mal ausgeht wie das Hornberger Schießen?!
Beitrag vom 13.01.2018 - 15:21 Uhr
UserHans von Ohain
User (206 Beiträge)
Das ausgerechnet ein Fluggastrechte Portal dafür sorgt das die LH Taktik im Bezug auf Niki aufgeht.

Könnte ja schon möglich sein das Niki jetzt dochnoch pleite geht weil der Verkauf zu lange dauert oder das Kompetenzgerangel Niki sonst irgendwie schädigt.
Beitrag vom 13.01.2018 - 15:32 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Flöther ist auch nicht mehr länger Insolvenzverwalter. Er wurde vom Gericht abgesetzt und zwar unabhängig davon wie der BGH entscheidet:  http://www.austrianaviation.net/detail/niki-lg-korneuburg-setzt-lucas-floether-ab/
Beitrag vom 13.01.2018 - 17:34 Uhr
UserFW 190
User (2113 Beiträge)
Ja, sehr spannend, das Bezirksgericht Charlottenburg wird möglicherweise auch noch etwas abbekommen. Auszug:
Zitat aus obigem link
"Möglicherweise wird es noch zu klären sein, ob aufgrund der offenbar örtlich unzutreffenden Insolvenzanmeldung für Gläubiger auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Das Landesgericht Korneuburg stellte jedenfalls klar, dass die durch Lucas Flöther im Namen von Niki eingebrachte Beschwerde an den deutschen Bundesgerichtshof keine aufschiebende Wirkung hat."

Editiert wegen Zitatkenntlichmachung

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2018 17:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.01.2018 - 21:34 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Das war juristisch richtig und in der Sache notwendig, dass Österreich das Niki Verfahren an sich gezogen hat. Herr Flöther und das AG Charlottenburg haben sich juristisch verhoben.
Beide haben sich bis auf die Knochen blamiert. Die Beschwerde beim BGH bringt nichts.
Die Unzuständigkeitsentscheidung des LG Berlin wird bestätigt. Daneben wäre eine gegenteilige Entscheidung für das Landesgericht Korneuburg ohnehin nicht bindend.
Interessant wird die Frage, ob die unterliegenden und von Flöther aussortierten Bieter einen Schadensersatzanspruch gegen F. haben. Die Herren Winkelmann und Kebekus haben sich vorsichtshalber bereits in Deckung begeben.
Beitrag vom 13.01.2018 - 21:57 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Interessant wird die Frage, ob die unterliegenden und von Flöther aussortierten Bieter einen Schadensersatzanspruch gegen F. haben. Die Herren Winkelmann und Kebekus haben sich vorsichtshalber bereits in Deckung begeben.
Warum sollten die Herren in Deckung gehen? Sind sie denn betroffen? Der VV der AB und der Generalbevollmächtige der Gläubiger arbeiten den IV zu bis alle abgewickelt ist. Der Streit der Zuständigkeit betrifft die Abarbeitung des Insolvenzverfahrens auf der Seite der betreuenden Kanzlei, da sind sie nicht beteiligt. Oder gibt es dazu andere Infoemationen?
Beitrag vom 13.01.2018 - 22:01 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Ginge es für die Gläubiger der Niki und vor allem die Kunden und Mitarbeiter nicht um so viel Geld und Zukunft, dann würde ich die deutsche Inszenierung als Insolvenzkomödie bezeichnen wollen, die auf einer österreichischen Bühne aufgeführt werden sollte. Der Spuk ist vorbei.
Beitrag vom 13.01.2018 - 22:08 Uhr
Userichglaubdasnicht
User (458 Beiträge)
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung arbeiten die genannten Personen gegen Bezahlung dem vorläufigen IV zu. Sie bewerten die Bietergebote und haben sicher auch für und gegen Gebote Empfehlungen abgegeben. Diese sind dokumentiert. Wie sachgerecht diese waren, werden unterlegene Bieter zur Begründung Ihrer Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Beitrag vom 13.01.2018 - 22:49 Uhr
Userfbwlaie
User (4879 Beiträge)
Wie wollte der dt. Insolvenzverwalter das Verfahren in Österreich durchziehen?
Vielleicht ist der Widerspruch beim BGH gar nicht so uninteressant...
Falls Flöther verliert - also kein Recht hat, Niki-Geld zu verbrennen - muss er das Verfahren wohl selbst bezahlen(?). Er kann sich natürlich auch an das AG Charlottenburg wenden...
Wer wird den bestellten Insolvenzverwalter (Flöther) bezahlen?

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2018 22:50 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.01.2018 - 23:00 Uhr
UserHans von Ohain
User (206 Beiträge)
Ist nicht Dennis Dahlenburg (Betreiber von aero.de) Wirtschaftsjurist?

Wär super wenn er seine Einschätzung kundtun könnte.
@Moderator
Beitrag vom 14.01.2018 - 08:35 Uhr
Usersunjet
User (199 Beiträge)
Das war juristisch richtig und in der Sache notwendig, dass Österreich das Niki Verfahren an sich gezogen hat. Herr Flöther und das AG Charlottenburg haben sich juristisch verhoben.
Beide haben sich bis auf die Knochen blamiert. Die Beschwerde beim BGH bringt nichts.
Die Unzuständigkeitsentscheidung des LG Berlin wird bestätigt. Daneben wäre eine gegenteilige Entscheidung für das Landesgericht Korneuburg ohnehin nicht bindend.
Interessant wird die Frage, ob die unterliegenden und von Flöther aussortierten Bieter einen Schadensersatzanspruch gegen F. haben. Die Herren Winkelmann und Kebekus haben sich vorsichtshalber bereits in Deckung begeben.

Herr Kebekus hat wohl erstmal einiges zu verdauen. Mit den Piloten wurde ja ein Sozialplan und ein Interessenausgleich verhandelt, wie es dem deutschen Gesetz entspricht bei Massenentlassungen. Mit dem Kabinenpersonal aber nicht. Also wollte man die so rauswerfen. Da kam dann das Arbeitsgericht ins Spiel und hat ihn und seinen Mitstreitern in die Schranken verwiesen. Er hat den Laden nicht ordnungsgemäß "stillgelegt" und hat durch sein Verhalten Mehrkosten erzeugt, für die er haftbar gemacht werden kann.