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Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 30.10.2014 - 14:31 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (693 Beiträge)
Kann es sein dass das LBA bei vielen "Kontrollen" und ehemaligen "Vorgaengen/Entscheidungen" in den eigenen Reihen einfach nur "blind" war oder geschlafen hat?
Egal ob Dienstzeitueberschreitungen bei Crews, verfaelschte Dienstplaene des Cockpit Personals im Nachhinein um "legal" zu sein oder einfach nur bei Genehmigungen die in die Obhut des LBA fallen und nun versuchen der eigenen in Deutschland ansaessigen Airlines das Leben schwer zu machen aber am Ende nur als Gewinner darstehen zu wollen??
Ich denke das LBA hat da ganz schoen viel verschlafen in den letzten Tagen oder sieht das am Ende sogar nach einer Verschwoerung aus?
Zieht nicht die LH Group auch bei der schweizer Swiss noch immer an den Zuegeln und kontrolliert den Flugzeugeinkauf?
Ich nicht Swiss in der Schweiz ansaessig und gehoert nicht die Schweiz auch NICHT zur EU? Wie sieht das mit dieser "Kontrolle" aus?

Komisch ist: Anzeigen aus dem Cockpit Bereich wurden offiziell und in den Medien sogar unter den Tisch gekehrt......

Sollte man eine Aufsichtsbehoerde fuer eine offizielle Behoerte des Bundes einfuehren? Eine Revision sozusagen?

Warum werden evtl. Fehler und falsche Entscheidungen nicht sofort erkannt und nun werden laengst laufende Operationen wieder in Frage gestellt? Wer hat hier geschlafen oder wer wollte da blind sein am Anfang?

LBA ......... sollte dieses Amt nicht selbst mal auf den "Pruefstand" sein?
Beitrag vom 30.10.2014 - 15:05 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
"LBA ......... sollte dieses Amt nicht selbst mal auf den "Pruefstand" sein?"

Dort war es schon - mit bescheidenem Erfolg!
Das LBA hat allerdings auch ein Personalproblem: Viele MA sind zwar Verwaltungsfachleute, aber nicht vom Fach.
Beitrag vom 31.10.2014 - 15:13 Uhr
Userwfv6tdi
User (57 Beiträge)
@PLANEtruth;
Mit fundiertem Halbwissen ist es leider nicht getan.Eine Behörde arbeitet komplexer, und die Entscheidungen beruhen auf der europäischen und deutschen Gesetzeslage. Das lässt sich alles nötigenfalls von Verwaltungsgerichten klären.
Zum Fälschen von Dienstplänen und Dienstzeiten gehören immer zwei. Der, der es macht, und der, der es mit sich machen lässt.
Also Fakten auf den Tisch, dann kann man dem auch nachgehen.