Dann frag mal normal wo man den Link findet, dann geht da vielleicht was. Mannomann.
Google : easa ops alkohol Antwort auf der ersten Seite.
Auszug Amtsblatt der Europäischen Union
Ein Besatzungsmitglied unterliegt den jeweiligen Bestimmungen über den Alkoholkonsum, die vom Luftfahrtunter- nehmer aufgestellt werden und den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügen und nicht weniger einschränkend als Folgendes sein dürfen:
1. Innerhalb von acht Stunden vor der festgelegten Meldezeit zu einem Flugdienst oder vor dem Beginn einer Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.
2. Zu Beginn einer Flugdienstzeit darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,2 Promille liegen.
3. Während einer Flugdienst- oder Bereitschaftszeit darf ein Besatzungsmitglied keinen Alkohol zu sich nehmen.
und wieder wird auch hier kein Link veröffentlicht ........
sondern nur Behauptungen aufgestellt.
Ich kann googeln soviel ich will, bei der EASA finde ich keine entsprechende Regelung (von Pt. 2. Zu Beginn einer Flugdienstzeit darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,2 Promille liegen.)
Moin,
Nach aktueller EASA Vorschrift (VERORDNUNG (EU) Nr. 379/2014 DER KOMMISSION vom 7. April 2014) gilt:
"Der Kommandant darf in einem Luftfahrzeug nicht Dienst tun:
1. wenn er unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen oder von Alkohol steht oder aufgrund Verletzung, Ermüdung, Arzneimitteleinnahme, Unwohlsein oder ähnlicher Ursachen nicht tauglich ist..."
Die oben genannten Werte kommen aus der JAR-OPS 1.085. (2008?)
Ich konnte leider auf die Schnelle auch keine entsprechende Stelle bei der EASA finden. Ich finde die Website auch ziemlich unübersichtlich...
Allerdings gibt die EASA heute auch nur noch den Rahmen vor und die echten Werte sind dann durch lokale Gesetzgebung oder Rechtssprechung zu finden.
Dabei kann auch dass OM für die jeweilige Crew einschränkender sein und sogar "Gesetzescharakter" haben.
Dieser Beitrag wurde am 03.01.2017 17:09 Uhr bearbeitet.