Mit dem Urteil dürfte auch das Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit der Piloten an Fahrt aufnehmen, da dieses Urteil auch hierfür Relevanz hat. Die bisherige Argumentation, dass deutsches Recht in Bezug auf die Verleihung von Mitarbeitern keine Anwendung fände, da sie bei Agenturen "angestellt" seien, deren Sitz nicht in deutschem Hoheitsgebiet ist, wird damit wohl hinfällig sein.
Aber Ryanair wird das in der Presse natürlich mal wieder als Schutz der etablierten Airlines in Deutschland darstellen und von einer Hexenjagd sprechen. Wetten?