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Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 28.06.2017 - 17:02 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Die Abmahnindustrie die hier auf Kosten der Airlines entsteht, ist schon ziemlich absurd.
Was mal als völlig korrekte "Denied Boarding Compensation" begann, hat mittlerweile absurde Ausmaße erreicht, mit Kompensationen und Versorgungsleistungen sogar ohne echtes Eigenverschulden die von der Höhe oft in keiner Relation zum bezahlten Flugpreis stehen.
Eine Airline zu betreiben ist ein mühsames Geschäft. Ein Fluggastrechteportal verspricht dagegen leichtes Geld...
Beitrag vom 28.06.2017 - 17:17 Uhr
Usera-330
User (183 Beiträge)
Man kann die Höhe der Entschädigungen sicher differenziert betrachten. Das Problem müssen Airlines allerdings mit der Politik lösen und nicht auf Kosten des Kunden. Das Geschäftsmodell der Fluggastrechteportale funktioniert ja überhaupt nur, weil zu viele Airlines ihren Kunden systematisch das Recht auf Entschädigung verweigern.
Beitrag vom 28.06.2017 - 19:29 Uhr
UserAviaticus
User (355 Beiträge)
Man sollte immer und ausschließlich zuerst bei der Airline den Anspruch geltend machen. Die Lufthansa war in unserem Fall bei einem Rückflug von Mexico nach Frankfurt mit 6 Stunden Verspätung unheimlich schnell mit der Zahlung von EU 600 2014 bereit.
Beitrag vom 28.06.2017 - 23:51 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
@RobR,
die Abmahnindustrie entsteht hier wohl eher auf Kosten der betroffenen Reisenden...
Wie war das früher mit den Versicherungen bei erlittenen Unfallschäden? Jetzt gibt man den "ganzen Kram" an die Werkstatt und man hat keine Probleme.
Offenbar lohnt es sich für die Luftfahrtgesellschaften, nicht sofort zu bezahlen.
Verspätungen - und ihre Handhabung - gehören doch zum Geschäft der Luftfahrtgesellschaften.
Weshalb gibt es dann Verzögerungen bei der Erstattung der Entschädigungen?

Dieser Beitrag wurde am 28.06.2017 23:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 29.06.2017 - 07:57 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Die Abmahnindustrie die hier auf Kosten der Airlines entsteht, ist schon ziemlich absurd.
Was verstehen Sie unter Abmahnindustrie? Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen Firmen, die Websites auf Mängel, die keinen stören, im Impressum durchsuchen um abzumahnen oder einer Agentur die ja nur auf Auftrag des Reisenden seine Rechte wahrnimmt.
Was mal als völlig korrekte "Denied Boarding Compensation" begann, hat mittlerweile absurde Ausmaße erreicht, mit Kompensationen und Versorgungsleistungen sogar ohne echtes Eigenverschulden die von der Höhe oft in keiner Relation zum bezahlten Flugpreis stehen.
Ohne Eigenverschulden"
Hier gibt es a. die Verordnung die das ziemlich genau regelt
 https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20(EG)%20Nr.%20261-2004.pdf
und die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung zu ungenauen Situationen.
Habe mir im letzten Jahr einen Vortrag der SÖP angehört. Das war sehr spannend und erstaunlicherweise sind es nicht die Lowcoster, die die säumigen Zahler sind.
Wenn Sie sagen, DBC ist korrekt, was ist dann wenn der Flug an der Homebase mehrere Stundne verspätet ist, weil die Crew fehlt und viele weitere Beispiele. Ist das nicht korrekt?
Das Problem ist eher die ungenau Formulierung im Gesetzestext "...in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. ", die diesen Rattenschwanz der Prozesse nach sich zieht. Wiedereinmal, leider.

Eine Airline zu betreiben ist ein mühsames Geschäft. Ein Fluggastrechteportal verspricht dagegen leichtes Geld...

Dieser Beitrag wurde am 29.06.2017 08:02 Uhr bearbeitet.