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Reiserecht

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Crew-Ruhezeit kein Grund für verspäteten Flug

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Im Terminal 1B des Frankfurter Flughafens, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography
HANNOVER - Verspätet sich wegen der Ruhezeit der Crew ein Flug, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt auch, wenn der Grund für die Verspätung des vorherigen Fluges schlechtes Wetter war.

In solch einem Fall müsse die Airline eine Ersatzcrew einsetzen oder nachweisen, dass dies nicht möglich war. Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 426 C 12868/10). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

In dem Fall hatte ein Ehepaar einen Flug von Madrid nach Teneriffa gebucht. Dieser verspätete sich jedoch um vier Stunden. Der Kläger forderte deshalb eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person. Die Airline begründete die Verspätung mit einem wegen schlechten Wetters verspäteten Flug am Vorabend. Die Flugzeugcrew habe danach die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten müssen. Deshalb liege ein außergewöhnlicher Umstand vor, der laut EU-Fluggastrechteverordnung die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.

Dem stimmte das Gericht nicht zu. Den Klägern stehe Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person zu. Die Verspätung habe nicht auf außergewöhnlichen Umständen im reiserechtlichen Sinn beruht. Zwar könne auch schlechtes Wetter bei einem vorhergehenden Flug ein außergewöhnlicher Umstand sein. Dazu müsse die Airline jedoch darlegen, dass sie sich bemüht hat, die Verspätung am Folgetag zu verhindern, es aber nicht geschafft hat. Dies sei in dem Fall nicht geschehen.

© dpa | 02.11.2012 19:10




Leser-Kommentare (3)

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05.11.2012 11:34
Kann meinen beiden Vorpostern leider nur zustimmen, inzwischen müssen Fluglinien für Dinge einstehen, die - meist aufgrund anderer bestehender Gesetze und Vorschriften - kaum umgangen werden können und im realen Betriebsablauf schlicht unmöglich immer zu planen sind. Was wäre denn eine geeignete Maßnahme gewesen? Müsste man an jedem Zielpunkt eine Ersatzcrew vorhalten, samt Maschine, um in jedem Fall zu jeder Zeit starten zu können?

Fliegen ist für viele offensichtlich (und ich muss mehr und mehr sagen: leider) inzwischen so selbstverständlich geworden, während das Wissen um die Vorgänge in einer Airline und der Organisation der Luftfahrt dermaßen schlecht sind, sich aber jeder gleichzeitig für einen Experten für das Thema Luftfahrt hält, dass jeder der in der BILD etwas über Fluglärm oder diese ach so skandalösen Verspätungen liest glaubt, mitreden zu können. Zu welchen Ergebnissen das führt, haben die letzten 2 Jahre in Deutschland in Hinblick auf die Luftfahrt eindrucksvoll desaströs gezeigt.
04.11.2012 19:56
leider sind diese entscheidungen geprägt von völliger unkenntnis der kommerziellen luftfahrt, die sich offenbar trotz einsatzes diverser europäischer verbände dieser unqualifizierten gängelung und belastung nicht zu erwehren weiss. was als etablierung von passagierrechten begann, verlangt heute von fluggesellschaften hellseherei in sachen wetter, mechanischer oder elektronischer fehlfunktionen, einstehen für mängel in der Flugleitung, verkehrsdichte, verspätungen durch verkehrsstau an umkehrpunkten, etcetera.
diese sogenannten europapolitiker und EUGH-Richter sollten samt und sonders für jeweils 48 stunden in eine flugleitstelle und eine OPS abteilung eingesperrt werden, um zu lernen, welchen umständen und unwägbarkeiten ein lebender betrieb ausgesetzt ist. und wie wenig man bei bester planung gegen wetter, mechanik, elektronik und menschliche unzulänglichkeit unternehmen kann.

diese ganze entwicklung ist ein skandal, verursacht von blinden, unerfahrenen, überheblichen und unintelligenten technokraten.

saludos a todos
charlie.f.kohn@sixpence-pictures.com
fine art photography // design // madrid
03.11.2012 17:18
Was als berechtigte und sinnvolle "Denied Boarding Compensation" bei Überbuchungen begann, hat sich mittlerweile zum völlig überzogenen Moloch namens "Passagierrechte" entwickelt.
Betreuungsleistungen die auch bei absolutem Nichtverschulden zu erbringen sind, Kompensationen die in keinem Bezug zum bezahltzen Flugpreis stehen.
Das Problem ist auf EU-Ebene entstanden, es sind die Europäische Kommission und die Urteile des EUGH die diesen unhaltbaren Zustand herbeigeführt haben.


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