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Vorläufiger Insolvenzverwalter des Flughafens Zweibrücken bestellt

Flughafen Zweibrücken
TUIfly B737 in Zweibrücken, © Flughafen Zweibrücken

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ZWEIBRÜCKEN - Der Frankfurter Rechtsanwalt Jan Markus Plathner ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Flughafens Zweibrücken bestellt worden. Er habe seine Arbeit bereits aufgenommen, teilte das zuständige Amtsgericht Zweibrücken am Freitag mit.

Der Anwalt, dessen Kanzlei Brinkmann & Partner auch ein Büro in Bad Kreuznach hat, müsse nun zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse feststellen.

Der verschuldete Flughafen hatte am Donnerstag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zuvor hatte die EU-Kommission nicht dem Wunsch des Landes entsprochen, dem Airport eine Finanzspritze geben zu dürfen. In Zweibrücken stand am Freitag auch ein Besuch der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihres Innenministers Roger Lewentz (beide SPD) an.

Bei einer Versammlung sollte es darum gehen, Flughafenbeschäftigten, Bürgern und Lokalpolitikern zu erklären, weshalb die Zukunft des Flughafens düster aussieht, während der ebenfalls defizitäre und rund 30 Kilometer entfernte Airport Saarbrücken weiterbestehen kann.

Auf Anwalt Plathner wartet indes viel Arbeit. Er muss sich vor Ort ein Bild davon verschaffen, welche Verpflichtungen bestehen und wer die Gläubiger sind. Dabei gehe es auch um die Frage, ob hier die staatlichen Beihilfen von etwa 55 Millionen Euro zu berücksichtigen seien, die der Flughafen nach dem Willen der EU-Kommission zurückzahlen solle, erklärte Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl. In einem noch nicht verabschiedeten Papier kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfen zu Unrecht flossen. Sie müssten umgehend zurückgezahlt werden, wozu der Airport aber nicht in der Lage ist.

Außerdem gelte es zu klären, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden könne, teilte Biehl mit. Das sei nur der Fall, "wenn genug Masse da ist, um das Verfahren zu bezahlen". Der vorläufige Insolvenzverwalter muss dem Insolvenzgericht darlegen, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vorliegen - also ob Geld da ist und ob es einen Grund gibt. Die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens trifft dann der Insolvenzrichter.

Der Insolvenzverwalter kümmert sich in Abstimmung mit den Gläubigern dann um ein Sanierungskonzept oder sucht nach einem Investor. Hauptsächliches Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Interessen der Gläubiger zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Laut Insolvenzordnung wird dem Schuldner damit Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Im schlimmsten Fall endet das Verfahren mit der Liquidation des Unternehmens.
© dpa | 26.07.2014 06:34


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