Rechtssicherheit
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AUA-Betriebsübergang: OGH-Urteil vertagt

AUA HQ
Austrian Headquarters Wien, © Ingo Lang, edition airside

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WIEN - Die rechtliche Klärung des Betriebsübergangs zu Tyrolean Airways bleibt weiterhin offen. Statt eines Urteils hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Austrian Airlines am Freitag darüber informiert, erst noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu konsultieren.

Anders als Betriebsrat und Gewerkschaft gehen die Rechtsexperten von Austrian Airlines davon aus, dass ihre Rechtsposition auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. Zur Klärung dieser Frage rechnen sie nun mit einer Dauer von noch mindestens einem Jahr.

Während der OGH die Frage der Nachwirkung des gekündigten Kollektivvertrages des ehemaligen Austrian-Bordpersonals klären soll, behandelt das Arbeits- und Sozialgericht Wien die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs. Auch hier gibt es noch keine Entscheidungen.

Die Austrian Airlines Group startete Anfang 2012 ein umfassendes Restrukturierungsprogramm. Eine zentrale Maßnahme war der Übergang des gesamten Flugbetriebs der Austrian Airlines Group auf die in Innsbruck residente Regionaltochter Tyrolean Airways zum 1. Juli 2012.

Dazu wurde von Seiten der Wirtschaftskammer der Kollektivvertrag des fliegenden Personals von Austrian Airlines gekündigt. Als Reaktion kündigte daraufhin die Gewerkschaft den Bord-Kollektivvertrag der Tyrolean Airways. Bis zum Abschluß eines neuen, einheitlichen Kollektivvertrags ersetzt eine  provisorische "Unternehmensrichtlinie" die gekündigten Verträge.

Sollten die Gerichte entgegen der Ansicht der Experten den Klagen der Gewerkschaft Recht geben, könnte der AUA im Extremfall eine komplette Rückabwicklung des Übergangs ins Haus stehen. Da bis zu einem Urteil nun aber noch Jahre vergehen können, fordert die Gewerkschaft deshalb raschest Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag für die österreichische Luftfahrtbranche.
© aero.at | 07.06.2013 14:17


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