Das hat das Landgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Es erklärte die beiden Kündigungen, die die Flughafengesellschaft ausgesprochen hatte, für unwirksam.
Schwarz hätten keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, sagte der Richter. Somit müsse ihm das Gehalt bis Vertragsende im Mai 2016 gezahlt werden.
Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hatte Schwarz im Januar 2013 entlassen. Er sah bei ihm eine Mitschuld für die wiederholt verschobene Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER.
Schwarz heuert im Dezember beim Flughafen Rostock-Laage als neuer Geschäftsführer an.
© aero.de, dpa-AFX | 23.10.2014 13:41
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