Fluggastrechte
Älter als 7 Tage

CAA knöpft sich fünf Airlines aus Drittstaaten vor

LONDON - Emirates, Etihad Airways, Turkish Airlines, American und Singapore Airlines entschädigen bisher nur widerwillig, wenn Passagiere wegen eines verzögerten Starts ihren späteren Anschlussflug verpassen. Deswegen gibt es jetzt Rechts-Nachhilfe von der britischen Luftfahrtaufsicht CAA.

Nach europäischem Recht haben Fluggäste Anspruch auf Geld, wenn sie ihr Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreichen und die Airline das zu vertreten hat, stellt die CAA klar. Sie droht mit Sanktionen, wenn die Fluggesellschaften ihre Policy in diesem Punkt nicht an geltendes Recht anpassen.

American Airlines Boeing 777-300ER
American Airlines Boeing 777-300ER, © Ingo Lang

"Jede Störung auf einem Flug ist für Passagiere ärgerlich", sagt Richard Moriarty von der CAA. "Wird jedoch ein Anschlussflug aufgrund einer verspäteten Ankunft am Zwischenziel verpasst, hat das zumeist besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Reisepläne."

Die CAA schätzt, dass bei Emirates, Etihad Airways, Turkish Airlines, American und Singapore Airlines jedes Jahr bis zu 200.000 Passagiere einen Entschädigungsanspruch haben, weil sie einen Weiterflug verpassen und deswegen mehr als drei Stunden verspätet am eigentlichen Ziel ankommen.

Auf Langstreckenflügen werden in diesem Fall 300 Euro fällig. Erfolgt die Ankunft sogar mehr als vier Stunden verspätet, verdoppelt sich die Entschädigung auf 600 Euro. Die meisten Fluggast-Beschwerden habe es deswegen bei Emirates gegeben, erklärt die CAA.

CAA ermahnt Vueling

Neben den fünf gerüffelten Nicht-EU-Airlines steht auch Vueling unter besonderer Beobachtung der CAA. Der spanische Günstigflieger aus dem IAG-Konzern überlasse Passagiere bei Verspätungen oft ihrer selbst, bemängelt die Aufsichtsbehörde, die sich 2015 schon Aer Lingus, Wizz Air und Jet2 vorgeknöpft hatte.
© aero.de | Abb.: Ingo Lang | 22.02.2017 11:40

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Beitrag vom 14.01.2019 - 12:45 Uhr
Bei einigen Fluggesellschaften kann einem auch Angst und Bange werden. Als ich im vergangenen Jahr in Zentralasien auf  Tour war haben wir uns entschlossen uns von Osh nach Duschanbe einem Driver anzuvertrauen. Der Bus war das kleinere Übel
Beitrag vom 08.06.2018 - 09:53 Uhr
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die nationale Stelle, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) No. 261/2004 zuständig ist und von jedem Mitgliedstaat benannt wird und die mit der individuellen Beschwerde eines Fluggasts infolge der Weigerung eines Luftfahrtunternehmens, ihm die Ausgleichsleistung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung zu zahlen, befasst ist, nicht verpflichtet, Durchsetzungsmaßnahmen gegen dieses Luftfahrtunternehmen zu erlassen, um es dazu anzuhalten, die dem Fluggast nach der Verordnung zustehende Ausgleichsleistung zu zahlen.

In vielen Fällen lehnen die Fluggesellschaften die Ausgleichsansprüche von Fluggästen ab und geben Passagieren alberne Ausreden, weil sie kein ausreichendes Wissen über ihre Rechte haben. Fluggäste können sich im Folgenden über ihre Rechte für Verspätungen oder Annullierungen im Detail informieren:

 https://www.claimflights.de/flugverspaetung-entschaedigung

Dieser Beitrag wurde am 04.07.2018 05:50 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.02.2017 - 23:26 Uhr
Immer nur die CAA die solche Aktionen GEGEN Airlines und schwarze Schafe startet, was macht eigentlich das LBA hierzulande oder die DGAC in Frankreich?
Wird Zeit dass solche Behoerden endlich mal aufwachen und ALLE Ihre Aufgaben wahrnehmen und nicht nur immer auf gut duenken durch die Welt gehen!
Singapore Airlines und auch EMIRATES wird es wohl noch oefters treffen in Zukunft, mit den neuen NONSTOP Fluegen es EU nach 5. Freiheit der Luft Recht.
Gleiches Recht und auch Pflichten fuer ALLE!
LBA wake up!!!




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