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In Frankreich wenden sich die Fluglotsen mit der Arbeitsniederlegung gegen EU-Reformpläne zum europäischen Luftraum. Auch die GdF trägt den Protest der europäischen Lotsen-Dachorganisation ATCEUC mit.
Ob es tatsächlich zu dem Ausstand im deutschen Luftraum und damit zu zahlreichen Flugausfällen oder Verspätungen kommt, steht aber noch keineswegs fest. Die bundeseigene Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat bereits beim Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den nach ihrer Auffassung politisch motivierten Streik beantragt. Das Gericht entscheidet am Montag.
Die bundeseigene DFS sieht sich zu dem juristischen Schritt gezwungen, um wirtschaftlichen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden, sagte eine Sprecherin in Langen bei Frankfurt. Inhaltlich teile man einige Kritik der Lotsen an den EU-Plänen, halte Streiks aber nicht für das geeignete Mittel, dagegen vorzugehen. Schon im Interesse der Kunden müsse Schaden durch Flugausfälle vermieden werden.
Die Gewerkschaft begrüßte den Gang vors Gericht. Nach einer Entscheidung bewegten sich alle Beteiligten auf sicherem Terrain, erklärte der GdF-Sprecher. Der geplante Streik sei legal und verhältnismäßig. Sollte das Arbeitsgericht den Streik untersagen, werde die Gewerkschaft sicher in Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen. Zu dieser Frage wollte sich die Flugsicherung nicht äußern.
© dpa-AFX | Abb.: Fraport AG | 23.01.2014 13:28
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