Computeranimation der dritten Landebahn am Flughafen München, © Werner Hennies, Flughafen München GmbH
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Der Streit dürfte damit allerdings noch nicht endgültig entschieden sein. An die 300 Startbahngegner im Saal quittierten den Spruch mit Buhrufen und dem Absingen der Bayernhymne.
Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 46 Verhandlungstagen fast ein Jahr lang hingezogen.
Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind.
Unabhängig vom Prozess ist das Projekt seit 2012 nach einem ablehnenden Bürgerentscheid der Münchner Bevölkerung gestoppt. Die bayerische Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten hingegen den Bau der Startbahn.
© dpa-AFX | Abb.: Flughafen München GmbH | 19.02.2014 10:21
Kommentare (41) Zur Startseite
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http://www.haushaltssteuerung.de/staatsverschuldung-deutschland-2012/verschuldung-2012-bundeslaender-laendervergleich.png
Haben Sie dies schon gelesen:
http://www.haushaltssteuerung.de/verschuldung-land-bayern.html
Jetzt hab ichs gelesen. Und nun?
Was ist ihr Vorschlag?!? Einfach mal ein Link in die Runde werfen kann jeder. Was verändern oder Lösungsvorschläge bieten nur ganz wenige.
Sollen wir alle Sparen und nichts ausgeben? Keine Veränderung, keine Entwicklung, kein Weiterkommen...
Das hilft bestimmt...
Jetzt müsste noch die Verbindung mit der FMG gefunden werden. Der Flughafen baut die Bahn nämlich mit eigenen Mitteln...
Die FMG kann natürlich das Geld nehmen und dem Eigentümer, Bund, Land und München geben. Die könnten dann wiederum BER damit füttern.
Das wäre auch eine Lösung...
". Aber die Verantwortlichen wollen die Genehmigung und die Baupläne in Tasche haben, um loslegen zu können wenn der Bedarf wirklich da ist. Momentan seh ich den dringenden Bedarf noch nicht..."
m. E. sind Baugenehmigungen immer befristet. D. h. Nach Erteilung der Baugenehmigung muß mit dem Bau innerhalb von zwei der drei Jahren begonnen werden. Anderenfalls verfällt die Baugenehmigung.