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Verhandlungen über Zuschüsse für Zweibrücken

Flughafen Zweibrücken
TUIfly B737 in Zweibrücken, © Flughafen Zweibrücken

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ZWEIBRÜCKEN - Nach der überraschenden Finanzspritze für den angeschlagenen Flughafen Zweibrücken geht die Suche nach Geldquellen weiter. An diesem Dienstag berät die Landesregierung mit der EU-Kommission darüber, ob sie den Flughafen weiter dafür bezahlen darf, dass er hoheitliche Aufgaben übernimmt.

Das kündigte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Montag in Mainz an. Der Flughafen übernehme solche Aufgaben beispielsweise bei der Passagierabfertigung. Dies sei auch anderswo Praxis, sagte er.

Das Land hatte die Zahlungen gestoppt, weil es zunächst sicherstellen will, dass sie mit den EU-Vorgaben in Einklang stehen. Am Montag wurde auch bekannt, dass auch die Muttergesellschaft der Flughafen Zweibrücken GmbH Antrag (FZG) Insolvenzantrag gestellt hat. Auswirkungen auf den Flugverkehr habe das aber nicht, sagte ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Wolfgang Petereit.

Hintergrund für die Entscheidung des Landes, die Zuschüsse an den Flughafen auf Eis zu legen, ist eine noch nicht ergangenen EU-Entscheidung. Demnach muss der defizitäre Flughafen Staatsbeihilfen in Millionenhöhe zurückzahlen, was er nicht kann. Am 24. Juli war deshalb Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden.

Die Lücke, die durch den Wegfall der Landeszuschüsse entstand, hat vorerst der Hauptkunde des Flughafens, Tuifly, geschlossen. Unterdessen wurde eine Petition gegen die Schließung des Flughafens gestartet. Nach Angaben der Organisatorin kamen auf Papier und im Internet bereits etwa 4.500 Unterschriften zusammen.

Die FZG-Muttergesellschaft - die Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken - hat Insolvenzantrag gestellt, weil sie für die Tochter und damit für die Rückforderungen der EU-Kommission haftet. Die Gesellschaft habe aber nicht unmittelbar mit dem Flugbetrieb zu tun und außer dem Geschäftsführer keine Mitarbeiter, sagte Petereits Sprecher.
© dpa | Abb.: Flughafen Zweibrücken | 18.08.2014 16:21


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