Ausgleichszahlungen
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Maas: Bei Fluggastrechten wird weiter verhandelt

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BERLIN - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Rechte von Fluggästen auf dem derzeitigen Niveau halten. Man wolle an der Ausgleichszahlung bei einer Verspätung von drei Stunden festhalten.

Dies sagte Maas am Samstag in Berlin. "Wir wollen an dieser Stelle nicht das Recht der Fluggäste verschlechtern." Daher sei auch das letzte Wort in der Diskussion mit der EU-Kommission noch nicht gesprochen.

Flugpassagiere können derzeit bei Verspätungen ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2009 stehen dem Verbraucher bei einer Verspätung ab drei Stunden die gleichen Ausgleichszahlungen wie bei der Annullierung eines Fluges zu. Das sind je nach Länge der Flugstrecke 250 Euro (bis 1500 km), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (ab 3500 km).

Die Fluggesellschaften haben die bisherige Regelung wiederholt als übermäßige Belastung kritisiert. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es erst ab einer Verspätung von fünf Stunden eine Entschädigung geben. Eine Entscheidung im Ministerrat, in dem die europäischen Regierungen vertreten sind, steht noch aus; im Anschluss muss das Ergebnis zunächst dem Europaparlament vorgelegt werden/
© dpa-AFX | 01.09.2014 06:41


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