KARLSRUHE - Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: X ZR 79/13). Das Gericht gab der Lufthansa AG recht. Diese war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm "Miles & More" der Lufthansa teilgenommen hatte.
Das Unternehmen hatte ihm 2011 gekündigt und den Vielfliegerstatus entzogen. Der Grund: Der Kunde hatte Bonusneilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anders gebucht. Eine solche Übertragung ist nach den Teilnahmebedingungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Der Kunde klagte. Er wandte sich auch dagegen, dass die erwirtschafteten Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa aber "Art und Umfang der Leistung", die sie ihren Kunden für deren Treue versprechen, selber bestimmen, hieß es am Dienstag.
© dpa-AFX | 29.10.2014 13:50
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Beitrag vom 29.10.2014 - 21:51 Uhr
Alles ist undurchsichtig, wenn man an etwas teilnimmt und die Regeln nicht kennt!
Falls man in der Formel 1 richtig schnell durch die Boxengasse braust, kann man richtig Zeit verlieren!
Beitrag vom 29.10.2014 - 16:57 Uhr
UNDURCHSICHTIG .....
wie kann man denn eine klage gegen LUFTHANSA fuehren, wenn das betrittene Programm nicht mal von LUFTHANSA betrieben wird?
Eine Beteiligungsfirma von Bertelsmann ist fuer das Programm verantwortlich und nicht LUFTHANSA, diese ist zwar noch Haupteigentuemer aber die Regeln werden vom Betreiber gestellt, so hatte ich 2011 ein Schreiben der LH erhlaten.
Auch ich haette gegen die Regeln verstossen indem ich Tickets im Ausland gebucht haette und somit den Status nicht "verdient" erflogen haette .....?
Tickets im Ausland fuer LH Fluege sind nunmal viel biliger als in DEUTSCHALND oder Europa (Ausnahme Griechenland!) aber ich denke hier wird nur der "Betrug" der Airline geduldet und den Beteiligten aber nicht den Kunden?
Alles sehr dubios!
Kommentare (2) Zur Startseite
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Falls man in der Formel 1 richtig schnell durch die Boxengasse braust, kann man richtig Zeit verlieren!
wie kann man denn eine klage gegen LUFTHANSA fuehren, wenn das betrittene Programm nicht mal von LUFTHANSA betrieben wird?
Eine Beteiligungsfirma von Bertelsmann ist fuer das Programm verantwortlich und nicht LUFTHANSA, diese ist zwar noch Haupteigentuemer aber die Regeln werden vom Betreiber gestellt, so hatte ich 2011 ein Schreiben der LH erhlaten.
Auch ich haette gegen die Regeln verstossen indem ich Tickets im Ausland gebucht haette und somit den Status nicht "verdient" erflogen haette .....?
Tickets im Ausland fuer LH Fluege sind nunmal viel biliger als in DEUTSCHALND oder Europa (Ausnahme Griechenland!) aber ich denke hier wird nur der "Betrug" der Airline geduldet und den Beteiligten aber nicht den Kunden?
Alles sehr dubios!