"Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, am Mittwoch in Karlsruhe.
Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Haushaltssanierung und aus Umweltschutzgründen eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro ein und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten.
Die deutsche Luftfahrtbranche fordert demgegenüber seit Jahren die Abschaffung der Abgabe. Sie sieht in der Steuer eine große finanzielle Belastungen und Nachteile für grenznahe Flughäfen.
Dementsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen auf das Urteil aus: "Die Luftverkehrssteuer macht die deutschen Fluggesellschaften flügellahm", zeigte sich der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch, enttäuscht. Das Bundesfinanzministerium begrüßte dagegen die Entscheidung. "Wir freuen uns", sagte Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer.
Kläger Rheinland-Pfalz hatte durch die Steuer das Grundgesetz verletzt gesehen und wollte sie für nichtig erklären lassen.
"Der Gesetzgeber hat den Tarif und die Privilegierungen der Luftverkehrssteuer gleichheitsgerecht ausgestaltet", sagte jedoch Gerichts-Vizepräsident Kirchhof. Die Ticketsteuer ist demnach nicht ungerecht und verletzt auch nicht die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit von Airlines oder Passagieren. Des Weiteren sei der Gesetzgeber zur Erhebung der Steuer berechtigt gewesen.
Das Land hatte unter anderem kritisiert, dass Privat- und Frachtflüge sowie bestimmte Flüge etwa zu Nordsee-Inseln ohne Bahnverbindung steuerfrei sind. Das gilt auch für Flüge die nach einem Start ins Ausland und einer Zwischenlandung in Deutschland an ein beliebig weit entferntes Ziel führen. Rheinland-Pfalz fand das ungerecht.
Größter Flughafen in dem Bundesland ist der Flughafen Frankfurt-Hahn, die wichtigste Basis des irischen Billigfliegers Ryanair in Deutschland. Ryanair-Chef Michael O'Leary hatte vehement ein Ende der Luftverkehrssteuer in Deutschland gefordert.
Die Ticketabgabe gilt für deutsche wie für ausländische Airlines. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beläuft sich auf 7,50 Euro bis zu 42,18 Euro pro Passagier.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 05.11.2014 10:09
Kommentare (2) Zur Startseite
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Naja, dafür zahlen Privatflieger Mineralölsteuer - die Airlines nicht. Ein recht konstruiertes Argument. Und das Helgoland Steuerbefreit ist hat bislang auch noch keinen gestört.
Saludos