Lufthansa Flug 540, die 747-130 D-ABYB, war in der Nacht von Frankfurt nach Johannesburg gestartet. Am Flughafen von Nairobi unterbrach die "Hessen" ihre Reise planmäßig, um für den zweiten Flugabschnitt nach Südafrika nachzutanken.
Eine neue Crew unter Kapitän Christian Krack und Copilot Hans Joachim Schacke übernahm den Jumbo. Ihr unterlief beim Takeoff ein fataler Fehler. Viel zu träge hob die erst vier Jahre alte 747 von Startbahn 24 ab.
Dem Flugzeug fehlten 50 Quadratmeter Auftrieb produzierende Flügelfläche - seine normalerweise zum Start ausfahrenden Vorflügel steckten weiter in den Tragflächen. Das in diesem Fall gelb leuchtende Warnlämpchen übersahen die Piloten. Möglicherweise waren sie vom Morgenlicht geblendet.
Eine Untersuchungskommission stellte später fest, dass die sogenannten Krügerklappen zwar aktiviert wurden. Der Flugingenieur Rudi Hahn habe die Ausfahrpneumatik der Klappen aber nicht mit Zapfluft aus den Triebwerken versorgt, weshalb sie ihre Funktion als Auftriebshilfe nicht erfüllen konnten.
Heftige Vibrationen durchzogen das Flugzeug nach dem Start. Im Cockpit vermuteten die Piloten ein Triebwerksproblem und leiteten einen Steigflug unter verminderter Antriebsleistung ein - eine Entscheidung mit verheerenden Folgen. Genau 1.120 Meter hinter der Startbahn 24 schlug die 747 auf den Boden auf.
Von den 157 Menschen an Bord, der Flug war nicht voll gebucht, überlebten 59 den Unfall nicht. Sieben Jahre dauerte die Aufarbeitung des Nairobi-Unglücks. Aus der Crew musste sich letztlich aber nur Flugingenieur Hahn strafrechtlich verantworten. Sein Verfahren endete 1981 mit einem Freispruch.
Zwar seien die Zapfluftventilschalter von Hahns Bedienfeld in "Close"-Stellung aus den Trümmern geborgen worden, stellte das Gericht fest. Für eine Verurteilung sei Hahn jedoch nicht ausreichend nachzuweisen, dass er das Flugzeug vor dem Start tatsächlich falsch konfiguriert habe.
Boeing zog eigene Konsequenzen aus dem ersten tödlichen Unfall einer 747. Das bislang rein visuelle Warnsystem für die Vorflügelklappen wurde nach Nairobi um ein akustisches Warnsignal ergänzt, um das Risiko einer Fehlbedienung zu minimieren.
© aero.de | Abb.: Flughafen Nürnberg, Archiv CCBYSA | 20.11.2014 15:18
Kommentare (7) Zur Startseite
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Ganz verstehe ihr Ihren Beitrag ehrlich gesagt nicht. Ich kann ja nachvollziehen, dass sie die Rettungsleistungen der Crew unter Schutz stellen.
Aber wieso ein von tkr behauptete "Schlechtleistung" (nennen wir es einmal so) von Crewmitgliedern auch die Opfer unter den Passagieren entehren sollen, verstehe ich nicht. Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Die Liste der Opfer ist traurig genug. Insbesonder wenn man sich das Alter mancher Opfer anschaut.
Beim Lesen des Artikels kam mir persönlich bei manchen "Vorkommnissen" (z.B. Nachträgliches verschwinden von Zapfluftdrehschalten, obwohl diese geborgen wurden) eher der Gedanke, dass hier Boeing was vertuschen wollte, als dass die Crew massive Fehler gemacht hätte.
vielen Dank dafür das Sie mit dem link uns diesen Artikel so leicht zugänglich gemacht haben.
Jedoch gebe ich nach dem lesen, eben dieses Artikels, zu bedenken. Das Ihre Aussage bezüglich heldenhafter Taten der Crew der "Hessen" extrem vermessen ist.
Ich finde im Gegenteil zu Ihnen die Leistung der Besatzung ausnahmslos Heldenhaft. Auch wenn im vorraus einiges schief gelaufen ist, wurde der einzige Angeklagte Frei gesprochen und die Besatzung hat alles in Ihrer Macht stehende getan um Menschenleben zu retten und das sogar mit dem eigenen Leben bezahlt.
Ich empfinde Ihren Kommentar dahingehend als Enteherung aller Menschen die durch diesen Unfall ihr Leben verloren haben.