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Sieben Manager und leitende Angestellte der CAP sowie anderer Sicherheitsfirmen stehen deswegen seit vergangenem Donnerstag vor dem Landgericht Landshut.
Laut Anklage waren fest angestellte Mitarbeiter der CAP gleichzeitig bei anderen Firmen als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer geführt worden. Überstunden wurden dann über abgabenfreie 400-Euro-Minijobs abgerechnet. Insgesamt wurden laut Anklage durch dieses Modell in den Jahren 2004 bis 2009 Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern in Höhe von 3,4 Millionen Euro hinterzogen.
Die anderen Firmen seien nur dazwischengeschaltet worden, um Sozialabgaben und Lohnsteuer zu reduzieren, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Rohland zum Prozessauftakt. Dies hätten alle Angeklagten gewusst. Die festen Mitarbeiter der CAP seien zum Teil schon beim Einstellungsgespräch auf die Möglichkeit der Nebentätigkeit angesprochen worden, sagte der Anklagevertreter. Für die Beschäftigten bedeutete diese geringe Beschäftigung einen höheren Nettolohn.
© dpa | 24.11.2014 08:09
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