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Damit reagieren die Behörden auf den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull, der vor fünf Jahren Teile des europäischen Flugverkehrs über mehrere Wochen lahmgelegt hatte.
Fluggesellschaften hätten den Behörden damals eine überhöhte Vorsicht vorgeworfen. Den Unternehmen seien durch die Schließung des Luftraums finanzielle Schäden in Milliardenhöhe entstanden, hieß es.
"Es gibt drei Kategorien von Aschebereichen - niedrig, mittel und hoch, die von dem Ascheanteil in der Luft definiert werden. Sie entscheiden, wo die Fluggesellschaften fliegen können", sagte Jonathan Nicholson von der Flugbehörde dem Sender. "Wenn die Fluggesellschaft mit uns abgeklärt hat, dass sie in der niedrigen und mittleren Kategorie fliegen kann, dann darf sie ihre eigene Entscheidung treffen. Auf diese Weise sollten wir bei derselben Aschemenge weniger Behinderungen haben als bei der Aschewolke des isländischen Vulkans."
Um welche Asche-Kategorie es sich handelt, sollen aber laut Bericht die Behörden mit Hilfe von Messungen der zehn sogenannten Lidar-Systeme entscheiden. Beim Lidar handelt es sich um eine Art Radar, der mit Laserstrahlen arbeitet.
© dpa-AFX | 13.07.2015 06:48
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