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EASA erlaubt Doppel-HUDs im A320-Cockpit

FRANKFURT - Die europäische Luftfahrtbehörde EASA hat Airbus die Erlaubnis erteilt, in den Cockpits der A320-Familie doppelte Head-up Displays (HUD) zu installieren. Damit bereitet sich der europäische Hersteller auf neue Vorgaben im Schlüsselmarkt China vor.

Die EASA gestatte ab sofort den Einbau doppelter HUDs ab Werk oder als Nachrüstung in den A320-Familienmitgliedern Airbus A318, A319 und A320, teilte Airbus mit. Die A321-Genehmigung folge Anfang 2016.

Airbus hatte schon bisher einzelne HUDs (nur auf der Kapitänsseite) in der A320 und einzelne oder doppelte HUDs in der A380 und ausschließlich doppelte HUDs in der A350 angeboten. Auch die A330 wird ab 2017 mit doppelten Blickfeldarstellungsgeräten angeboten.

Airbus A320-Cockpit mit HUDs
Airbus A320-Cockpit mit HUDs, © Airbus

Die zusätzlichen Anzeigen können auf Glasscheiben direkt ins Blickfeld des Piloten geschwenkt werden und bilden die von einem Laserprojektor gestochen scharf auf einem halbdurchlässigen Spiegel projizierten Daten scheinbar "auf der Cockpitscheibe" ab.

Sie zeigen ständig einen künstlichen Horizont und alle elementaren Flugdaten, wie Höhe, Kurs, Geschwindigkeit und Steigrate. Ein wandernder Vektor zeigt den voraus liegenden und windkorrigierten Flugweg, zum Beispiel den tatsächlichen Aufsetzpunkt auf einer Landebahn voraus, an.

Vorteil der HUDs ist der ständige Blick nach draußen. Gerade beim Schlechtwetterbetrieb muss der Pilot seine Augen beim Übergang zu Sichtbedingungen nicht mehr abwenden, um im Wechsel die Instrumente abzulesen.

Dadurch wird zum Beispiel das Landen unter Instrumentenflugbedingungen, aber auch das handgesteuerte Landen generell, vereinfacht. China will deshalb allen dort registrierten Verkehrsflugzeugen künftig die Ausstattung mit HUDs vorschreiben.

Die neueste Airbus-Generation der Geräte kann auch den Landebahn-Überrollschutz ROPS anzeigen, außerdem TCAS-Kollisionswarnungen und Informationen zur hochgenauen Flugwegführung nach dem RNP 0.1-Standard. Bei schweren Störungen, etwa dem gleichzeitigen Einfrieren und Ausfall aller Geschwindigkeitssensoren, kann außerdem eine Anstellwinkelanzeige (BUSS) eingeblendet werden, die ein sicheres Weiterfliegen ermöglicht.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: Airbus | 13.07.2015 08:39

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Beitrag vom 15.07.2015 - 09:00 Uhr
Macht keinen Unterschied, weil Rechts und Links immer gesondert betrachtet werden. Man hätte es lediglich unter einem "Aktenzeichen" gemacht. Die Unterlagen die dort eingereicht werden müssen sind so oder so die gleichen (Ein kompletter Satz für links, einer für rechts). Nur das man einen zweiten Antrag ausfüllen musste, aber das ist bei einem Zulassungsverfahren (reiner Aktenentscheid bei solchen Modifikationen) immer der mit großem Abstand kleinste Arbeitsaufwand. Die Nachweise, Berechnungen und Analysen der Auswirkungen der Umbauten auf andere System sind deutlich umfangreicher.

Da ja auch die Leitungen getrennt laufen müssen (Redundanz und Sicherheit bei bsp Feuer in einem der Bündel) muss man logischerweise auch zwei Leitungswege zertifizieren, ergo entwickeln, berechnen und analysieren.

Dieser Beitrag wurde am 15.07.2015 09:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.07.2015 - 17:59 Uhr
OK, demnach hätte ein zusätzliches Zulassungsverfahren vermieden werden können, wenn Airbus beim ersten Verfahren gleich auf eine beidseitige HUD-Installation gesetzt hätte.

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Beitrag vom 14.07.2015 - 17:35 Uhr
Das braucht zusätzliche Geräte, Halter, Leitungsbündel und und und. Und solche baulichen Veränderungen brauchen immer eine Zulassung. Da ein Flugzeug ja auch nicht eckig ist, kann man nicht die Halter der linken Seite auf die Rechte bauen, man muss sie also mindestens spiegelverkehrt, wenn da nichts zufällig was im Weg ist, bauen und daher auch zulassen.


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