Flugsicherheit
Älter als 7 Tage

EU: Neue Flugschreiber und präzise Flugwegverfolgung

BRÜSSEL - Die EU verschärft ab 2019 ihre Vorschriften für Flugdatenschreiber und will die Ortung über See verunfallter Verkehrsflugzeuge erleichtern. Flugverlauf und Kommunikation der Piloten sollen künftig nicht mehr auf Magnetbändern aufgezeichnet werden, schreibt die Europäische Kommission in einem Entwurf vom 24. Juli.

Auch an anderer Stelle müssen Airlines nachrüsten. Flugzeuge sollen mit einem Sender zur "Unterwasserortung" oder "robusten und automatisierten Mitteln ausgerüstet sein, mit denen nach einem Unfall, bei dem das Flugzeug schwer beschädigt wird, der Ort genau bestimmt werden kann, an dem der Flug endete".

Flugdatenschreiber von AF447
Flugdatenschreiber von AF447, © BEA

Die Suche nach über See verunfallten Flügen wie Air France 447, Malaysia Airlines 370 oder Air Asia 8501 soll dadurch von Beginn an zielgenauer erfolgen.

Außerdem schweben Brüssel ein "bodengestütztes Verfahren zur (...) Aufzeichnung der vierdimensionalen Position einzelner Luftfahrzeuge im Flug" und "ein System zur Erkennung eines anormalen Flugverhaltens und zur Alarmauslösung" vor.

Diese Neuerungen beschlagwortet das Kommissionspapier als "Flugwegverfolgung" und "Flugwegverfolgungssytem".

Ab 2020 sollen Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder nach einem Absturz ihre Position 90 statt 30 Tage senden, auswerfbare Flugschreiber einen automatischen Notsender besitzen. Neue Verkehrsflugzeuge müssen ab 2021 Daten für 25 statt zwei Stunden aufzeichnen.

Link: Übermittlungsvermerk der Europäischen Kommission (PDF)
© aero.de | Abb.: BEA | 04.08.2015 10:10

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Beitrag vom 05.08.2015 - 14:45 Uhr
Naja die EASA ist jetzt nicht unbedingt dafür bekannt, wie damals auch schon das LBA, Anweisung der EU, oder verallgemeinert Regierungen, in Frage zu stellen.

Tragisch ist, das solche Sicherheitssysteme, wie absprengbare FDR, immer erst eine Direktive benötigen, die auf Verlust von Menschenleben basieren. Diese Sachen sind ja grundlegend und zum Teil auch detailiert, entwickelt und bei den Herstellern also Option bestellbar. Leider machen die Airlines davon keinen Gebrauch. Denn erlaubt und angedacht waren solche Dinge schon zu Zeiten der Entwicklung der A330.
Beitrag vom 05.08.2015 - 00:52 Uhr
Gute und richtige Entscheidung!

Ich empfehle übrigens jedem den PDF-File zu lesen.

(1) Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MCTOM) von mehr als
27 000 kg, mit einer höchstzulässigen betrieblichen Fluggastsitzanzahl
(MOPSC) über 19 und die erstmals vor dem [Datum der Veröffentlichung
+ 3 Jahre] ein Lufttüchtigkeitszeugnis erhalten haben, mit einer Fähigkeit zur
Bereitstellung von Positionsdaten zusätzlich zum SSR-Transponder

... würde endlich eine völlig lückenlose Flugüberwachung ermöglichen.

Ich hoffe das wird am Ende auch alles so umgesetzt. Dann hätte man aus den letzten Abstürzen und den dafür bezahlten Menschenleben etwas gelernt.


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