Verwandte Themen
Das Gericht wies damit einen Antrag der Fluggesellschaft auf Aussetzung ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es in der Urteilsbegründung.
Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind möglich, dann müsste das Landesarbeitsgericht über den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung entscheiden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin würde das Landesarbeitsgericht aber frühestens am Mittwochvormittag darüber verhandeln.
© dpa | 08.09.2015 19:24
Kommentare (18) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Bei der ÜV gibt es keinen Streit, bei der Besitzstandswahrung auch nicht. ich habe verstanden dass die VC gegen die Ausflaggung nicht streiken darf. Für den Nachwuchs könnte die Geschäftsführung beliebige Konditionen akzeptieren, sie stellt ja eh keine mehr ein (nur EW).
Worüber wird denn jetzt offiziell (!) gestreikt? Das Gericht wird ja nicht einfach eine solche Entscheidung treffen ohne dass es eine rechtliche Grundlage gibt.
Na ja, zunächst ging es um einstweilige Verfügungen, da liegt die Latte natürlich sehr viel höher. Ich denke nicht, dass man da ernsthaft mit einem Urteil zu Gunsten der LH rechnen konnte. Es geht wohl eher darum, die Grenzpflöcke durch das Gericht setzen zu lassen. Gestreikt wird soweit ich das versteh schon wegen der Übergangsversorgung. Da ist man zwar in den Verhandlungen nicht weit auseinander nach allem was man so liest, aber der Tarifvertrag ist eben nicht geschlossen.
Entscheidend werden halt die Zwischentöne im Urteilstenor sein. Auch das Hauptsacheverfahren wird noch etwas dauern. VC hat natürlich ein Prozessrisiko und ich wundere mich ehrlich gesagt wie offen die Gewerkschaft kommuniziert, dass es ihr bei dem Verfahren um die Verhinderung einer neuen Airline in Österreich geht. Die Beiträge der VC Mitglieder hier im Forum sind da ja auch sehr eindeutig. Ich denke, da wandelt man auf einem schmalen Grad
interessant ist diese Meldung zur Einstweiligen Verfügung des LAG Hessen:
"Doch in der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte war für ein Streikverbot ausschließlich der Streikaufruf und dessen Inhalt maßgeblich. Nun wurden offensichtlich erstmals auch andere offizielle Verlautbarungen der Gewerkschaft, etwa Pressemitteilungen herangezogen, um die Rechtmäßigkeit eines Streiks zu beurteilen."
Da hat VC sehr unklug gehandelt in ihrer Kommunikation und vielleicht sollten sich all diejenigen, die hier immer fleißig den Streik mit Eurowings rechtfertigen, mal an ihre eigene Nase fassen.
Dieser Beitrag wurde am 09.09.2015 14:37 Uhr bearbeitet.
http://www.austrianaviation.net/news-international/news-detail/datum/2015/09/08/lh-passage-vor-dem-aus.html
Das dürfte eher aus dem Werkzeugkasten der Bilanzmanipulation, bzw -optimierung kommen.
Eine Insolvenz eines Konzernteils geht nicht.
Eine Insolvenz eins Konzerns, der Milliarden verdient, wäre Insolvenzbetrug.
Das bekommt eine kleine Baufirma mit 10 Angestellten unter dem Radar vielleicht noch hin, aber nicht ein Konzern mit 100.000 Angestellten.
Und jetzt steht es 8:1 und das könnte das finanzielle Ende der VC sein wenn es sich um einen wilden Streik handelt.
Aber auch schon vorher stand es 5800 zu 100.000 oder 5.800 zu 140.000.
Und am Ende wird es nur Verlierer geben. Herzlichen Glückwunsch.