Luftverkehrsregeln
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Bundesverkehrsminister will Drohnenflüge einschränken

DHL Paketkopter
DHL Paketkopter, © DHL, Archiv

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BERLIN - Das Bundesverkehrsministerium plant starke Einschränkungen für den Betrieb von Drohnen in Deutschland. Für gewerbliche Nutzer wird es künftig einen Führerschein geben. "Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen", teilte das Ministerium am Sonntag mit.

Die Verordnung sieht zudem vor, den Einsatz der ferngesteuerten Mini-Fluggeräte unter anderem auch über Unglücksorten, Gefängnissen, Kraftwerken oder Menschenansammlungen zu verbieten.

"Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotenziale, zum Beispiel durch Kollisionen oder Abstürze", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einer Mitteilung zufolge. "Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können.

Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben."

Zuerst hatte die "Bild am Sonntag" über die Pläne berichtet, die die Führerscheinpflicht für gewerbliche Drohnen-Nutzer wie zum Beispiel Fotografen umfassen.

Der private Einsatz von Drohnen werde neu geregelt, um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, hieß es aus dem Ministerium. Durch den Verkaufsboom bei den Fluggeräten registrieren Behörden verstärkt Gefährdungen und Belästigungen im Luftraum. Auf Flughäfen in Deutschland werden zunehmend riskante Drohnen-Flüge beobachtet. Im US-Staat Kalifornien musste die Feuerwehr nach Medienberichten Löschflüge unterbrechen, weil die Piloten durch umherfliegende Drohnen behindert wurden.
© dpa | Abb.: DHL, Archiv | 09.11.2015 06:51

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Beitrag vom 10.11.2015 - 12:04 Uhr
Richtig, zum einen ist es Unkenntnis vieler Betreiber der UAV´s (Drohnen) zum anderen, so unterstelle ich, weiß man um das Verbot, kann sich aber ziemlich sicher sein, nicht "erwischt" zu werden, da selbst die zuständigen Ordnungsbehörden, wie Polizei und Ordnugnsämter oftmals nicht über genügend Kenntnis der Rechtslage verfügen.

Dieser Beitrag wurde am 10.11.2015 12:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.11.2015 - 20:07 Uhr
Im überwachten Lufträumen um einen Flughafen herum ist die Nutzung stark eingeschränkt und auch verboten.

Die "Nutzer" einer Drohne sind sich aber den Regeln anscheinend nicht bewusst. Das ist das Problem!




Beitrag vom 09.11.2015 - 07:11 Uhr
Warum werden diese nicht in der Nähe von Flughäfen verboten ?


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