Nächtliche Flugbewegungen 2015
Älter als 7 Tage

Über 700 Ausnahmegenehmigungen am Flughafen Frankfurt

DFS-Tower in Frankfurt bei Nacht
DFS-Tower in Frankfurt bei Nacht, © Fraport AG

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FRANKFURT - Vom Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hat es im vergangenen Jahr 710 Ausnahmen gegeben. Dies sei die niedrigste Summe von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr seit Einführung des Nachtflugverbots 2011, teilte das hessischeWirtschaftsministerium am Dienstag in Wiesbaden mit.

2013 hatte es 712 Ausnahmen gegeben, 2014 war die Zahl unter anderem wegen heftiger Gewitter im Sommer auf 834 gestiegen.

Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 23.00 Uhr sank auf 273. "Hinzu kommt, dass es erstmals - außer Vermessungsflügen und Notfällen - keinen einzigen Start nach Mitternacht gab", erklärte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne).

Nach seinen Worten sollen "Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben". Das Wetter könne allenfalls mittelbar und langfristig mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik beeinflusst werden, erklärte der Minister. "Wie nötig das ist, zeigt die Tatsache, dass entgegen früherer Annahmen die Mehrzahl an Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2015 nicht wegen Schnee und Eis, sondern wegen Gewittern im Sommerhalbjahr erteilt wurde."

Das seit Oktober 2011 geltende Nachtflugverbot erlaubt Ausnahmen: Neben Sicherheitslandungen (2015: 9) und medizinischen Hilfsflügen (2015: 48; meist Organtransporte) betreffen sie vor allem Starts, die mit Einzelfallgenehmigung bis Mitternacht möglich sind, falls der Grund der Verspätung nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaften liegt.

Hauptgrund für Ausnahmestarts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr waren laut Ministerium 2015 das Sturmtief "Niklas" im April und heftige Gewitter Anfang Juli.

"Zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag beweisen nur, wie löchrig das Nachtflugverbot ist", erklärte der Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, Herbert Behrens, in Berlin. "Um Nachtruhe zu gewährleisten, muss dies strenger gehandhabt und durch eine Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen der Druck von den Nachtstunden genommen werden."
© dpa | Abb.: Fraport AG | 05.01.2016 15:56

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Beitrag vom 06.01.2016 - 08:09 Uhr
«Zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag beweisen nur, wie löchrig das Nachtflugverbot ist», erklärte der Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, Herbert Behrens, in Berlin.

Lieber Herr Behrens, um es mal mit den Worten von Dieter Nuhr zu sagen: "wer keine Ahnung hat, solte ..."
Denn es gibt keine zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag. An normalen Tagen, ohne Gewitter, Schneesturm, oder andere unplanbare Beeinträchtigungen, hebt die letzte Maschine in Frankfurt so kurz nach 22:30 Uhr ab. Danach wird die Nachtruhe höchstens durch vorbeifahrende Autos, Züge, Kneipengänger oder Hundegebell gestört.
Die Ausnahmegenehmigungen sind fast alle Wetterbedingt und konzentrieren sich auf etwa 20-30 Tage im Jahr, Tage mit Schneefall, Gewitter, Flugsicherungsbedingte Verzögerungen und Ähnliches. Um eine vernünftige Abwicklung zu erreichen, wäre eher eine etwas großzügigere Handhabung der Ausnahmeregelungen dringen erforderlich. Zu einen weiten Anstieg der Flugbewegungen nach 23:00 Uhr würde eine solche aber keineswegs führen.

Dieser Beitrag wurde am 06.01.2016 08:11 Uhr bearbeitet.


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