Pilotenberuf
Älter als 7 Tage

Altersbeschränkung kommt vor Europäischen Gerichtshof

Air France Piloten
Air France Piloten, © Air France
ERFURT - Das Bundesarbeitsgericht hat in der umstrittenen Frage der Lizenzbeschränkung für ältere Piloten den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die obersten deutschen Arbeitsrichter wollen geklärt wissen, ob die EU-Verordnung zur Altersbegrenzung von Piloten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

Piloten dürfen derzeit nach Erreichen des 65. Lebensjahres kein Flugzeug im gewerblichen Luftverkehr mehr fliegen. Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch hatte ein früherer Pilot der Lufthansa-Regionaltochter Cityline dagegen geklagt (5 AZR 263/15).

Der Mann vollendete im Oktober 2013 sein 65. Lebensjahr und schied nach Erreichen der Regelaltersgrenze Ende Dezember 2013 aus. Allerdings wurde er im November und Dezember 2013 nicht beschäftigt. Der Pilot fordert daraufhin die Vergütung für diese beiden Monate vor Gericht ein. Die Vorinstanzen hatten seiner Klage überwiegend stattgegeben.
© dpa | 28.01.2016 06:45


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