Verdi bestreikt Airports
Älter als 7 Tage

Lufthansa streicht 60 Prozent des Flugplans

Lufthansa am Flughafen München
Lufthansa am Flughafen München, © Lufthansa

Verwandte Themen

FRANKFURT - Die Lufthansa hat wegen des Verdi-Warnstreiks für Mittwoch 895 Flüge gestrichen. Man könne nur rund 40 Prozent des regulären Flugprogramms fliegen, teilte die Airline am Dienstag in Frankfurt mit. Insgesamt seien rund 87.000 Passagiere betroffen.

Im ganztägig bestreikten München können nach dem Sonderflugplan nur 90 Flüge stattfinden, 545 Verbindungen sind gestrichen. In Frankfurt, wo nur bis 15.00 Uhr gestreikt werden soll, können rund 500 Flüge starten und landen, 350 Verbindungen wurden abgesagt.

Auch an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Hannover werde es zu Flugstreichungen infolge des Verdi-Streiks kommen, kündigte das Unternehmen an.

"Es ist unzumutbar, dass die Auswirkungen dieses Streiks vor allem unsere Fluggäste betreffen", erklärte die Lufthansa-Personalchefin Bettina Volkens.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Air Dolomiti | 26.04.2016 13:13

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 27.04.2016 - 08:58 Uhr
Also die Betreuungsleistungen stehen den Passieren zu ob der Flug verspätet oder gestrichen wurde egal wegen was.
Nur entschädigt müssen sie nicht werden bei Höherer Gewalt - aber da auch egal ob verspätet oder gestrichen....

Warum Emirates die Flüge nicht streicht? Keine Ahnung, aber da ja die ganze Zeit nicht genau klar war wer den alles mit streikt - wenn die Feuerwehr streikt kann Emirates noch so viel nicht vorher gestrichen haben - der Flug geht nicht rein oder raus....

Warum LH soviel streicht:
Na ich vermute mal LH hat die meisten Flüge - delayen, wie soll das gehen? Auf wann? Verdi wollte in MUC den ganzen Tag streiken... Die Flieger, die Crews - alles muss coordiniert werden und alles kann nur mit Fragezeichen geplant werden. Und so ist es einfacher, wenn eh kaum was geht, zu streichen und am nächsten Tag wieder anzufangen....

Beitrag vom 27.04.2016 - 08:52 Uhr
Es ist völlig unerheblich wer von wem abschreibt. Die Folgen sieht man ja auch hiewr wenn aero eine dpa Meldung bringt. Wenn diese falsch ist wird sie dadurch nicht richtig. Happens to the best.

Ich halte mich an den Text der Verordung...  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE

Hier in der Aufführung der Gründe, Absatz

(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Urteile dazu liegen vor, kann man schnell googeln. Alles rund um die LH Streiks abgearbeitet.
Beitrag vom 27.04.2016 - 08:00 Uhr
@gpower:

Das ZDF folgt aber der Rechtsauffassung der "kommerziellen Seite" auf heute.de:

"Recht auf Betreuung
Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Anspruch auf Betreuung haben Reisende aber auch, wenn Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie der Luftraumsperrung nach einem Vulkanausbruch annulliert werden. Die Airlines müssen laut EuGH etwa im Ausland gestrandeten Reisenden so lange Hotel und Vollpension zahlen, bis sie abfliegen können.

Recht auf Entschädigung
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand wie ein Streik oder miserables Wetter daran schuld ist. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist bei Anschlussflügen die Verspätung am Endziel und nicht die Verspätung am Startflughafen maßgeblich. Die Entschädigung kann unter bestimmten Voraussetzungen in solchen Fällen aber gemindert werden."

 http://www.heute.de/vor-tarifverhandlungen-im-oeffentlichen-dienst-warnstreiks-an-flughaefen-43271758.html

Wie ist das mit der von Ihnen zitierten Verordnung vereinbar?

Dieser Beitrag wurde am 27.04.2016 08:02 Uhr bearbeitet.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden