Im Terminal 1B des Frankfurter Flughafens, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography
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Lediglich eine Handvoll Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot mussten gegeben werden, wie ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte. Nur eine Maschine habe nicht starten können, sagte eine Sprecherin des Frankfurter Flughafens.
Von 23.00 bis 05.00 Uhr gilt am Frankfurter Flughafen ein Nachtflugverbot. In Ausnahmefällen erteilt das Ministerium Genehmigungen für verspätete Starts bis 24 Uhr.
Der Sicherheitsalarm war am Mittwochmorgen in der Flughalle A ausgelöst worden, nachdem eine Frau in den gesicherten Bereich des Flughafens gelangt war, obwohl ihre Kontrolle noch nicht abgeschlossen war. Erst nachdem die Reisende identifiziert und festgehalten worden war, konnte der Betrieb an den Flugsteigen A und A+ nach und nach wieder aufgenommen werden.
Insgesamt waren 10 000 Lufthansa-Passagiere von der Evakuierung betroffen. Etwa 100 Flüge mussten annulliert werden.
© dpa | 01.09.2016 07:14
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