Dies argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten. Folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Empfehlung Mengozzis, dann kann das bereits ausgehandelte Abkommen in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten.
Fluggastdaten sind Informationen, die Fluggesellschaften bei der Buchung oder beim Check-In über ihre Passagiere erheben, etwa Kontaktinformationen sowie Reise- und Kreditkartendaten.
Die Nutzung von Fluggastdaten soll dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienen. Nach Einschätzung von Gutachter Mengozzi gibt das Abkommen Kanada aber Möglichkeiten zur Verwendung der Daten, die über diesen Zweck hinausgehen.
Ein Termin für die Stellungnahme der Richter steht noch nicht fest. Das Europaparlament hatte den EuGH Ende 2014 um das Gutachten gebeten. Derzeit gilt weiterhin ein Vorläuferabkommen aus dem Jahr 2006.
Bestimmte Vorschriften des Abkommens verstoßen laut Mengozzi gegen das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. So dürfe Kanada Daten an andere Länder weitergeben, ohne dass die zuständige kanadische Behörde von einer unabhängigen Stelle überwacht werde. Solch eine Stelle müsste eigentlich sicherstellen, dass die Informationen nicht außerhalb Kanadas innerhalb einer ganzen Kette von Staaten weitergereicht werden.
© dpa-AFX | 09.09.2016 06:32
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