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Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Nils Wahl, hat die EU-Kommission 2014 zu Unrecht ein Beihilfeverfahren gegen die Hansestadt Lübeck eröffnet. In seinem Gutachten schlug er dem Gericht am Donnerstag vor, das Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein entsprechendes Urteil der ersten Instanz zurückzuweisen.
Das Gutachten des Generalanwaltes gilt als Hinweis auf den möglichen Ausgang des Verfahrens. Ein Urteil wird nach Angaben der Pressestelle des EuGH frühestens in drei Monaten erwartet.
© dpa | 16.09.2016 05:35
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