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Das geht aus der Antwort des Mainzer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Nach dem gescheiterten Verkauf an eine mutmaßlich betrügerische chinesische Firma läuft nun eine zweite Bieterrunde - weiterhin mit der KPMG. Zugleich prüft die rot-gelb-grüne Landesregierung in Mainz etwaige Haftungsansprüche an das renommierte Beraterunternehmen.
Das Innenministerium erklärte zum vertraglich festgelegten möglichen Schadenersatz zweier einzelner Beraterfirmen: "Bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die Haftungshöchstsumme für den einzelnen Schadensfall bei einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von zehn Millionen Euro begrenzt."
Weiter teilte das Ministerium mit: "Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haftet für jede einzelne Pflichtverletzung bei Vorsatz unbeschränkt, bei grober Fahrlässigkeit bis zu einem Höchstbetrag von zehn Millionen Euro und bei leichter Fahrlässigkeit bis zu fünf Millionen Euro."
KPMG und Rheinland-Pfalz streiten über den geplatzten ersten Verkaufsversuch im Hunsrück. Die Berater warfen Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) vor, Zeitdruck ausgeübt zu haben. Das bestritt sie. Der Hahn gehört größtenteils Rheinland-Pfalz und zum kleinen Teil Hessen.
© dpa-AFX | 22.09.2016 05:19
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