BADEN-BADEN - Nach einem tödlichen Unfall auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Mitarbeiter beantragt.
Der Flugzeugabfertiger wollte am 20. Mai eine Maschine per Lastwagen mit Frischwasser füllen. Dafür sollte ihn ein Kollege beim Rückwärtsfahren einweisen. Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft fuhr der Beschuldigte jedoch zu weit nach hinten. Er erfasste den Kollegen mit dem Lkw und drückte ihn damit gegen das Flugzeug. Der Mann starb an der Unfallstelle an seinen schweren Kopfverletzungen.
Wegen fahrlässiger Tötung fordert die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl in Höhe von mehreren Monatsgehältern für den Flugzeugabfertiger, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
© dpa | 07.10.2016 06:29
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de
registrieren oder
einloggen.
Beitrag vom 07.10.2016 - 11:09 Uhr
Ausbildung?? Vermutlich nicht viel... Weil zu teuer, und zu teuer bedeutet weniger Kohle für die Herren ganz oben...
Beitrag vom 07.10.2016 - 09:44 Uhr
Mir hat man beim BGS gesagt, dass der Einweiser immer Blickkontakt zum Fahren halten muss. Er darf also gar nicht hinter dem LKW stehen. Der LKW-Fahrer darf nur gemäss Anweisungen des Einweisers fahren!
Wie werden die Einweiser und Fahrer ausgebildet?
Kommentare (2) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Wie werden die Einweiser und Fahrer ausgebildet?