Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, teilten Anwälte der Kläger mit. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach.
Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden. Ein Lufthansa-Sprecher wollte sich zunächst nicht zu der Entscheidung des Gerichts äußern.
Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas L. ausgebildet wurde. Er hatte den Ermittlungen zufolge den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen vor gut zwei Jahren bewusst herbeigeführt. 150 Menschen starben.
Die Flugschule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger.
© aero.de, dpa-AFX | 28.03.2017 14:12
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'Die Depression tritt zum einen als eigenständige, außerordentlich häufige Erkrankung auf. Kaum weniger häufig begleitet sie aber auch andere psychische, zum Beispiel wahnhafte Krankheiten.
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Als Grundvoraussetzung für eine derartige Tat unterstelle ich als Psychiater einen hochgradigen Mangel oder gar ein völliges Fehlen von Empathie. So etwas tritt zum Beispiel bei der ausgeprägten narzisstischen Persönlichkeitsstörung auf, die im amerikanischen Klassifikationssystem als krankheitswertige Störung beschrieben wird. Die betroffenen Menschen zeichnen nicht selten Charme, gute Manieren und nach außen unauffälliges Sozialverhalten aus. Hinzu können eine hohe Intelligenz und Leistungsfähigkeit kommen. Man findet diese Menschen gerade in Berufen mit hohem Status.'
Interview mit einem Psychiater Dem Copiloten fehlte es an Empathie
Möglicherweise ist das aktuelle Verhalten des Vaters ein Hinweis auf die Kindheit des Piloten, die vielleicht mitentscheidend zu dem tragischen Ende geführt hat.
Was maßen sich sich eigentlich an, amerikanische Gerichte zu maßregeln? Was ist wohl der Grund, dort zu klagen?
Keine Angst, sie sind nicht der einzige der den Beitrag nicht versteht.
Ich sehe absolut keinen Zusammenhang zw. der Flugschule in den USA und der Erkrankung, geschweige den sehe ich einen Grund jemanden der eine Erkrankung hat und diese dann überwunden hat seinen Berufswunsch zu verweigern.
Für die Eignung als Pilot steht gesundheitlich betrachtet der Fliegerarzt gerade.
Den Verklagt aber keiner, weil da gibt es nicht genug zu holen das sich raffgierige Anwälte die Mühe machen würden.
Das nächste ist, diese seltsame Spekulation über den Gesunheitszustand von AL.
Ich habe noch keinen Halbtagsdepressiven getroffen.
Fakt ist, er war Krankgeschrieben. Er hat dies seinem Arbeitgeber verheimlicht. Wegen Depressionen.
Die hat man nicht wie Kopfschmerzen mal morgens und nach einer Aspirin ist es wieder gut.
Die Klage in den USA war und ist quatsch, da will halt jemand aus dieser Tragödie noch Geld machen.
Was maßen sich sich eigentlich an, amerikanische Gerichte zu maßregeln? Was ist wohl der Grund, dort zu klagen?