Passagierrechte
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Sofortentschädigung bei Fluggastportalen: 40 Prozent Provision

Paris CDG Terminal 2 Halle M
Paris CDG Terminal 2 Halle M, © Air France
BERLIN - Zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung steht Fluggästen in der EU zu, wenn ihre Maschine ausfällt oder mehr als drei Stunden verspätet ist.

Doch viele Airlines zahlen nur ungern oder gar nicht. Deshalb gibt es Fluggastrechteportale, die quasi als Inkasso-Dienst Unterstützung bieten.

Bis die Kunden Geld sehen, dauert es aber oft Monate. Daher bieten einige Portale eine Sofortentschädigung an - doch das kostet in der Regel mehr als 40 Prozent Provision. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" hin (Ausgabe 7/2017).

Stehen dem Passagier zum Beispiel 600 Euro zu, erhält er als Sofortzahlung lediglich um die 350 Euro. Zum Vergleich: Für die herkömmliche Bearbeitung des Falls kassieren die bekannten Portale in etwa zwischen 26 und 30 Prozent Provision. Die Sofortentschädigung bieten die Portale nur an, wenn sie sicher sind, dass die Fluglinie die Entschädigung irgendwann zahlen wird.

Kostenlos für Verbraucher ist der Weg über die Schlichtungsstelle söp in Berlin. Wer bei der Airline keinen Erfolg hat, könne sich dorthin wenden, rät die Stiftung Warentest. Außerdem stellen sich längst nicht alle Airlines bei berechtigten Forderungen quer. In der Praxis sind die Erfahrungen je nach Unternehmen unterschiedlich.
© dpa | 28.06.2017 06:35

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Beitrag vom 29.06.2017 - 07:57 Uhr
Die Abmahnindustrie die hier auf Kosten der Airlines entsteht, ist schon ziemlich absurd.
Was verstehen Sie unter Abmahnindustrie? Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen Firmen, die Websites auf Mängel, die keinen stören, im Impressum durchsuchen um abzumahnen oder einer Agentur die ja nur auf Auftrag des Reisenden seine Rechte wahrnimmt.
Was mal als völlig korrekte "Denied Boarding Compensation" begann, hat mittlerweile absurde Ausmaße erreicht, mit Kompensationen und Versorgungsleistungen sogar ohne echtes Eigenverschulden die von der Höhe oft in keiner Relation zum bezahlten Flugpreis stehen.
Ohne Eigenverschulden"
Hier gibt es a. die Verordnung die das ziemlich genau regelt
 https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20(EG)%20Nr.%20261-2004.pdf
und die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung zu ungenauen Situationen.
Habe mir im letzten Jahr einen Vortrag der SÖP angehört. Das war sehr spannend und erstaunlicherweise sind es nicht die Lowcoster, die die säumigen Zahler sind.
Wenn Sie sagen, DBC ist korrekt, was ist dann wenn der Flug an der Homebase mehrere Stundne verspätet ist, weil die Crew fehlt und viele weitere Beispiele. Ist das nicht korrekt?
Das Problem ist eher die ungenau Formulierung im Gesetzestext "...in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. ", die diesen Rattenschwanz der Prozesse nach sich zieht. Wiedereinmal, leider.

Eine Airline zu betreiben ist ein mühsames Geschäft. Ein Fluggastrechteportal verspricht dagegen leichtes Geld...

Dieser Beitrag wurde am 29.06.2017 08:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.06.2017 - 23:51 Uhr
@RobR,
die Abmahnindustrie entsteht hier wohl eher auf Kosten der betroffenen Reisenden...
Wie war das früher mit den Versicherungen bei erlittenen Unfallschäden? Jetzt gibt man den "ganzen Kram" an die Werkstatt und man hat keine Probleme.
Offenbar lohnt es sich für die Luftfahrtgesellschaften, nicht sofort zu bezahlen.
Verspätungen - und ihre Handhabung - gehören doch zum Geschäft der Luftfahrtgesellschaften.
Weshalb gibt es dann Verzögerungen bei der Erstattung der Entschädigungen?

Dieser Beitrag wurde am 28.06.2017 23:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.06.2017 - 19:29 Uhr
Man sollte immer und ausschließlich zuerst bei der Airline den Anspruch geltend machen. Die Lufthansa war in unserem Fall bei einem Rückflug von Mexico nach Frankfurt mit 6 Stunden Verspätung unheimlich schnell mit der Zahlung von EU 600 2014 bereit.


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