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Gericht: Flugroute über Wannsee ist rechtens

BER
Blick über den BER gen Norden mit der Skyline Berlins im Hintergrund, © Berliner Flughäfen

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BERLIN - Noch ist der Berliner Hauptstadtflughafen nicht eröffnet, doch künftig dürfen Flugzeuge von dort aus die umstrittene Route über den Wannsee nehmen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Route ab. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. (Az.: OVG 6 A 29.14, OVG 6 A 30.14).

Die Strecke soll Flugzeuge über den Wannsee und Zehlendorf in Berlin sowie über Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow in Brandenburg führen. In der Nähe des Wannsees würde ein Forschungsreaktor überquert. Dieser soll nach derzeitigen Planungen in gut zwei Jahren abgeschaltet werden. Ein Start des neuen Hauptstadtflughafens vor dem Herbst 2019 gilt nach mehreren Verschiebungen inzwischen als unwahrscheinlich.

Die wichtige Flugroute für den künftigen Hauptstadt-Airport hat das Gericht nicht zum ersten Mal beschäftigt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Route Anfang 2012 festgelegt. Das OVG untersagte sie jedoch ein Jahr später, weil das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung wieder auf und forderte, Risiken und Alternativen genauer zu prüfen.

Nun entschied das OVG, das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung liege im Bereich des sogenannten Restrisikos, das als "Lebensrisiko" von jedem zu tragen sei. Das habe ein Gutachten des TÜV Süd ergeben. "Die dagegen von den Klägern vorgebrachten Einwände konnten die Ergebnisse des Gutachtens nicht erschüttern", teilte das Gericht mit. Die Strecke begünstige auch nicht das Risiko gezielter Angriffe auf den Reaktor.

Auch in Sachen Fluglärm sei die Route nicht zu beanstanden. Vor allem gebe es keine alternative Strecke, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als "eindeutig vorzugswürdig" aufdränge. Das Gericht hatte am Mittwoch und Donnerstag verhandelt.

Die geplante Route führt über einen Reaktor und ein Brennelementelager des Berliner Helmholtz-Zentrums. Der Mini-Reaktor liefert Neutronen für wissenschaftliche Untersuchungen und ist nicht mit einem Atomkraftwerk zu vergleichen. Der Reaktor soll Ende 2019 außer Betrieb genommen werden, wie das Helmholtz-Zentrum am Mittwoch bekräftigt hatte. Die Strecke ist eine von vier möglichen Routen, die Flugzeuge nutzen sollen, wenn sie von der nördlichen Startbahn des BER in Richtung Westen fliegen.
© dpa-AFX | 29.09.2017 05:27


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