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Ehemaliger Hahn-Geschäftsführer muss nicht vor Gericht

Tower am Flughafen Hahn
Tower am Flughafen Hahn, © Flughafen Frankfurt-Hahn

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KOBLENZ - Der ehemalige Geschäftsführer des Flughafens Hahn, Jörg Schumacher, muss sich nicht wegen Untreue und Korruption vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Koblenz lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Schumacher und drei weitere Beschuldigte ab, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Zuvor hatte die "Allgemeine Zeitung" in Mainz darüber berichtet.

Die Ermittlungen gegen Schumacher und weitere Beschuldigte reichen bis März 2014 zurück. Dabei ging es um Verträge der Flughafengesellschaft mit einer Firma für die Passagierabfertigung.

Im Juli vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Beschuldigte wegen mutmaßlicher Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Gesamthöhe der Zuwendungen wurde mit insgesamt 153 850 Euro angegeben. Alle vier Beschuldigten habe die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der aus einem Militärflugplatz hervorgegangene Regionalflughafen gehörte damals zum größten Teil Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr wurde der Flughafen an die chinesische HNA-Gruppe verkauft. Ein Anteil von 17,5 Prozent gehört weiter dem Land Hessen.
© dpa | 16.11.2017 06:17


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